nd.DerTag

Haustier hilft Steuern sparen

-

Bei der Einkommens­teuererklä­rung können Haustiere helfen, Steuern zu sparen, wie die aktion tier e.V. informiert. Denn gewisse finanziell­e Belastunge­n, die das Haustier mit sich bringt, dürfen steuerlich geltend gemacht werden. So können Tierhalter die Haftpflich­tversicher­ung für ihr Tier genau wie andere Haftpflich­tpolicen als Sonderausg­aben anrechnen lassen.

Auch die Betreuung und Pflege der Tiere im eigenen Zuhause – sowohl im Alltag als auch in der Urlaubszei­t – können steuerlich abgesetzt werden. Beides fällt unter haushaltsn­ahe Dienstleis­tung. Vorrausetz­ung ist, dass die betreuende Person für ihre Tätigkeit eine ordentli- che Rechnung erstellt. Auf diese Weise können bis zu 20 Prozent der Kosten vom Finanzamt erstattet werden.

Personen, die beispielsw­eise im Wach- oder Sicherheit­sdienst tätig sind und deswegen einen Hund besitzen, der sie bei der Arbeit begleitet, können sogar Auslagen für Tierarzt, Futter, Zubehör und Hundesteue­r bei der Steuererkl­ärung angeben und damit ihre Kosten minimieren.

Übrigens hat das Finanzgeri­cht Hessen (Az. VI B 25/17) sogar das Gassigehen mit dem Hund als haushaltna­he Dienstleis­tung definiert. Hiergegen klagte allerdings die Finanzverw­altung, so dass die Rechtslage noch nicht klar ist. nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany