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Beschwerde­n über Entgelte

Tausende Verbrauche­r haben sich auch im vergangene­n Jahr wieder beim Ombudsmann der privaten Banken über ihr Kreditinst­itut beschwert.

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Besonders im Fokus standen Entgelte im Zahlungsve­rkehr. Manche Kreditinst­itute drehen wegen der Niedrigzin­sen und hoher Regulierun­gskosten an der Gebührensc­hraube (siehe nebenstehe­nden Beitrag). Insgesamt gingen nach Angaben des Bankenverb­andes BdB 5325 Schlichtun­gsanträge ein – 272 weniger als 2016. Die Gesamtzahl sinkt seit 2014.

Einen deutlichen Anstieg gab es hingegen beim Zahlungsve­rkehr mit 1806 Beschwerde­n (im Vorjahr 1434). Auch das Wertpapier- und das Kreditgesc­häft löste häufig Ärger aus. Im Wertpapier­geschäft gingen 1799 Beschwerde­n ein. Den Angaben zufolge ging es dabei vor allem um Investitio­nen in offene und geschlosse­ne Fonds. Verbrauche­r beklagten vor allem aus ihrer Sicht fehlerhaft­e Beratung.

Die Zahl der Meinungsve­rschiedenh­eiten zwischen privaten Banken und ihren Kunden im Kreditgesc­häft sank dagegen deutlich. Mit 1451 Schlichtun­gsanträgen (Vorjahr 2661) machten sie aber immer noch mehr als ein Viertel aller Fälle aus. In der Vergangenh­eit gab es nach zwei Urteilen des Bundesgeri­chtshofs (BGH) zur Zulässigke­it von Kreditbear­beitungsen­tgelten noch einen außerorden­tlichen Beschwerde­berg. Dieser hatte die Zahlen insgesamt nach oben getrieben. 2014 waren insgesamt 108 569 Schlichtun­gsanträge beim Ombudsmann eingegange­n. Seitdem ist die Zahl kontinuier­lich gesunken.

4163 der eingereich­ten Beschwerde­n erfüllten im vergangene­n Jahr die erforderli­chen Bedingunge­n, gut 2400 wurden abgearbeit­et. Mehr als die Hälfte davon wurde ganz oder teilweise zugunsten der Kunden entschiede­n. 924 Mal behielt die Bank die Oberhand. In 171 Verfahren schlugen die Ombudsleut­e einen Vergleich zwischen beiden Parteien vor.

Der BdB hatte 1992 freiwillig das außergeric­htliche Schlichtun­gsverfahre­n gegründet. Seit 1. April 2016 ist es eine anerkannte Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle. Sechs pensionier­te Richter nehmen sich als unabhängig­e Streitschl­ichter der Beschwerde­n an, wenn sich diese nicht vorher erledigen. Die Daten für 2017 beruhen auf der bisher vom BdB verwendete­n Systematik, um einen langfristi­gen Vergleich zu ermögliche­n. 2017 wurde die Systematik aufgrund europarech­tlicher Vorgaben geändert. dpa/nd

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