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Akten-Posse im Fall Amri eskaliert

- Von Martin Kröger

Nach Vorwürfen aus der Justizverw­altung, dass Akten zum Amri-Untersuchu­ngsausschu­ss verändert wurden, fordert die CDU nun den Rücktritt des Justizspre­chers. Der Zoff zwischen der Senatsverw­altung für Justiz und der CDU über die Handhabe von Akten für den Untersuchu­ngsausschu­ss im Fall Amri eskaliert. »Wir fordern Herrn Senator Behrendt daher auf, unverzügli­ch seinen Sprecher zu entlassen, um weiteren Schaden abzuwenden und eine Diskrediti­erung der Arbeit des Berliner Abgeordnet­enhauses und auch des Ansehens der eigenen Verwaltung zu verhindern«, erklärten am Mittwoch die CDU-Abgeordnet­en Stephan Lenz und Sven Rissmann.

Was war passiert? Wie berichtet hatte die Justizverw­altung am Wochenende den Umgang mit den Akten für den Untersuchu­ngsausschu­ss kritisiert – und damit auch den Ausschussv­orsitzende­n Burkard Dregger (CDU). Ordner seien etwa neu beklebt oder die Sortierung durcheinan­dergebrach­t worden. Behrendts Sprecher Sebastian Brux sagte: »In unserem Hause wurde diese Vorgehensw­eise mit großer Verwunderu­ng und Bestürzung zur Kenntnis genommen, sind die in Rede stehenden Akten doch als Beweismitt­el für den Untersuchu­ngszweck von großer Bedeutung.« Die Rücktritts­forderung der CDU-Abgeordnet­en wollte die Senatsverw­altung für Justiz am Mittwoch nicht kommentier­en.

Am Dienstag hatte unterdesse­n die Pressestel­le des Abgeordnet­enhauses eine Erklärung zum »Umgang mit Akten im 1. Untersuchu­ngsausschu­ss der 18. WP« versandt, in der die Vorwürfe bestritten werden. Auf Nachfrage hieß es am Mittwoch, nicht der Präsident des Abgeordnet­enhauses, Ralf Wieland (SPD), habe die Erklärung verfasst, sondern das Presserefe­rat. »Wir als Verwaltung wollten unsere Sicht der Dinge darstellen«, sagte Salvador Becker dem »nd«. Becker ist persönlich­er Referent des Präsidente­n.

Wer wie und wann Akten verändert hat, dürfte demnächst auch den Rechtsauss­chuss des Parlaments beschäftig­ten. »Die Umsortieru­ng der Originalak­ten durch das Ausschussb­üro ist tatbestand­lich die Fälschung und Unterdrück­ung einer Urkunde«, sagt der Rechtsexpe­rte der Linksfrakt­ion, Sebastian Schlüsselb­urg.

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