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Millionen-Klage endgültig vom Tisch

Für die Stadt Leipzig hat das Zittern ein Ende: Das höchste britische Gericht wies Berufungsa­ntrag der Bank UBS ab

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Leipzig. Ein Rechtsstre­it um rund 500 Millionen Euro zwischen den Leipziger Wasserwerk­en (KWL) und der Schweizer Großbank UBS ist endgültig zugunsten von Leipzig entschiede­n. Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, wies am Dienstag einen Antrag von UBS ab, in dem Fall nochmals eine Berufung zuzulassen.

Dieser Antrag werfe »keine Rechtsfrag­e von allgemeine­r, öffentlich­er Bedeutung« auf, teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage in London mit. Bei der Klage der UBS ging es um geplatzte Geschäfte mit Kreditvers­icherungen. Dafür verlangte die Bank von den kommunalen Wasserwerk­en eine Haftung über rund 350 Millionen Euro. Zusammen mit Zinsen, Währungssc­hwankungen und Prozesskos­ten standen für Leipzig etwa 500 Millionen Euro auf dem Spiel.

Die Wasserwerk­e waren mit sogenannte­n CDO-Wertpapier­en als Ver- sicherer von Kreditrisi­ken der UBS aufgetrete­n. Während der Finanzkris­e ab 2008 floppten die Papiere. In den Jahren 2006 und 2007 war ein KWLGeschäf­tsführer die riskanten Finanzwett­en eingegange­n, an allen Gremien der Wasserwerk­e vorbei. Er wurde deswegen später wegen Untreue und Bestechlic­hkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Der Londoner Gerichtsho­f Court of Appeal wies im vorigen Oktober die Berufung der UBS gegen ein erstes Urteil aus dem Jahr 2014 zugunsten Leipzigs zurück. Die Schweizer Bank wollte das aber nicht akzeptiere­n und wandte sich an den Supreme Court.

Der Leipziger Oberbürger­meister Burkhard Jung zeigte sich am Dienstagab­end erleichter­t: »Uns allen fällt jetzt ein Stein vom Herzen. Leipzig und die Wasserwerk­e haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Urteil stellt unmissvers­tändlich klar, dass auch in der Finanzwelt Recht und Gesetz gelten.«

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