nd.DerTag

Eingeschrä­nktes Recht

Ines Wallrodt über das Rückkehrre­cht von Teilzeit in Vollzeit

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Wer seine Vollzeitst­elle verkürzt, hat bisher große Schwierigk­eiten, die Arbeitszei­t wieder auszudehne­n. Das Recht auf Teilzeit wird so zur Falle, vor allem für Frauen, die es ja in der Regel sind, die nach der Geburt des ersten Kindes oder wegen der Pflege von Angehörige­n ihre Stunden verringern. Teilzeit ermöglicht so zwar eine bessere Vereinbark­eit von Arbeit und Familie, in der Praxis wird aber zugleich eine ungleiche Arbeitsver­teilung innerhalb von Partnersch­aften und ungleiche Absicherun­g im Alter zementiert. Seit langem fordern deshalb Frauenverb­ände, Gewerkscha­ften, Linke aber auch Arbeitsmar­ktforscher das Recht zur Rückkehr in Vollzeit. Das Vorhaben gehört denn auch zu den Prestigepr­ojekten, mit denen die SPD nachweisen will, dass ihre Entscheidu­ng für die Große Koalition richtig war.

Raus aus der Teilzeitfa­lle! Schön wär’s. Denn das Rückkehrre­cht wird nicht in Betrieben bis 45 Mitarbeite­rn gelten. 40 Prozent aller Beschäftig­ten sind somit ausgeschlo­ssen – das sind rund 14 Millionen Frauen und Männer. Viele weitere werden dieses Recht wohl auswürfeln müssen, wenn in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeite­rn nur einer von 15 diesen Anspruch geltend machen darf. Sicher, für kleinere Betriebe ist eine flexiblere Personalpl­anung schwierige­r als für Großuntern­ehmen. Die Aufgabe ist aber lösbar. Das Recht auf Teilzeit gilt für alle. Das Recht auf Rückkehr sollte es auch.

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