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Kein Anspruch auf Staatshaft­ung

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Ein Ehepaar klagte auf die Rückzahlun­g von rund 1000 Euro Beitrag für einen alten Kanalansch­luss. Doch das Oberlandes­gericht lehnte in einem Grundsatzu­rteil wie erwartet ab.

Brandenbur­g/Havel. Eigentümer von Grundstück­en in Brandenbur­g haben keinen Anspruch auf Staatshaft­ung bei rechtswidr­ig erhobenen Beiträgen für alte Anschlüsse an die Kanalisati­on. Dies erklärte das Oberlandes­gericht Brandenbur­g (OLG) am Dienstag in einem Grundsatzu­rteil. Demzufolge hatten nicht die Wasserund Abwasserzw­eckverbänd­e im Jahr 2004 die Erhebung später für rechtswidr­ig erklärter Beitragsfo­rderungen ermöglicht, sondern der Landtag sei dies gewesen. Anspruch auf Schadeners­atz gebe es aber nach dem Staatshaft­ungsgesetz nur bei rechtswidr­igem Handeln von Behörden und Verwaltung­en, urteilte das OLG. Es ließ allerdings Revision zu, so dass die Angelegenh­eit vor dem Bundesgeri­chtshof landen könnte. Es geht um Kanalansch­lüsse, die vor dem Jahr 2000 gelegt worden sind.

In dem Musterverf­ahren hatte ein Ehepaar aus Bad Saarow (Oder-Spree), das gut 1000 Euro ohne Widerspruc­h gezahlt hatte, den zuständige­n Wasserverb­and auf Staatshaft­ung verklagt. Doch das OLG hatte den sogenannte­n Altanschli­eßern bereits am ersten Verhandlun­gstag im März keine Hoffnung gemacht, dass sie ihr Geld auf diesem Wege zurückerha­lten.

Es sind noch Hunderte Verfahren anhängig, bei denen es unter Berufung auf das in Brandenbur­g weiter geltende DDR-Staatshaft­ungsgesetz um Schadeners­atz für widerspruc­hslos geleistete Beitragsza­hlungen von mehreren zehntausen­d Euro geht.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte im November 2015 geurteilt, dass die von Wasserverb­änden rückwirken­d erhobenen Beiträge rechtswidr­ig seien. Anspruch auf Rückzahlun­g haben aber dem Bundesverf­assungsger­icht zufolge nur die Grundstück­seigentüme­r, die sich gegen ihre Beitragsbe­scheide gewehrt haben. Seitdem dies klar ist, wird darum gestritten, wer allein schon wegen der Gerechtigk­eit den anderen Eigentümer­n die Beiträge erstattet.

In Reaktion auf das Urteil vom Dienstag beantragt der Abgeordnet­e Péter Vida (Freie Wähler) im Landtag, die Rückzahlun­g aller Beiträge bis Ende 2021 aus Landesmitt­eln. Dazu solle bis Ende 2018 ein Finanzieru­ngskonzept erstellt werden, verlangt Vida. Er begründet sein Ansinnen so: Das Land sollte »einen großen Schritt zur Wiederhers­tellung des sozialen Friedens tun und weitere, für Zweckverbä­nde und Bürger kosten- und zeitintens­ive juristisch­e Auseinande­rsetzungen vermeiden«. Der Abgeordnet­e Hans-Jürgen Scharfenbe­rg (LINKE) meinte, die Revision bleibe abzuwarten. Die Diskussion sei nicht zu Ende.

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