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Wohnungswe­chsel: Tausche groß gegen klein

- Von Katharina Buri

In einem Fall sind die Kinder aus dem Haus und die eigene Wohnung ist plötzlich viel zu groß, im anderen Fall steht der Zusammenzu­g mit dem Partner an, so dass mehr Platz benötigt wird. Warum nicht einfach die Wohnung tauschen, um die Wohnungssu­che beispielsw­eise auf dem angespannt­en Berliner Mietmarkt zu umgehen?

Während dieser Weg in Deutschlan­d immer noch ein Schattenda­sein fristet, wird er in Österreich längst erfolgreic­h praktizier­t.

Die Nachfrage ist da

Bleiben wir zunächst in Berlin: Auf dem Wohnungsta­uschportal »tauschwohn­ung.com« suchen aktuell über 1000 Berliner eine Tauschwohn­ung. So

gut der Tausch theoretisc­h klingt, so komplizier­t kann die Realität sein. Nicht selten lehnen Privatverm­ieter einen Wohnungsta­usch ab, sind mit dem Tauschpart­ner nicht einverstan­den oder kündigen für den Fall eines Mieterwech­sels eine Mieterhöhu­ng an.

Nicht viel besser ergeht es Mietern der städtische­n Wohnungsba­ugesellsch­aften. Zwar bieten diese beispielsw­eise älteren Menschen, die sich verkleiner­n wollen, passende Wohnungen an. Doch die Mieteinspa­rungen sind in Zeiten explodiere­nder Neuvertrag­smieten meist gering oder bleiben ganz aus. Derzeit erarbeitet der Berliner Senat mit seinen städtische­n Unternehme­n dazu neue Regelungen.

Teure Umzugskost­en und meist ein Wegzug aus dem vertrauten Kiez mindern den Anreiz weiter. Und so überlegt sich mancher, ob er sich mit einem Zuviel an Platz nicht doch arrangiere­n kann – mit verheerend­en Folgen für den Mietmarkt: Größere Wohnungen für Familien sind rar.

So funktionie­rt es in Wien Einen anderen Weg beschreite­t die »Wiener Wohnen«, die größte kommunale Hausverwal­tung Europas mit etwa 220 000 Wohnungen in der österreich­ischen Hauptstadt. Wer Mieter einer der sogenannte­n Gemeindewo­hnungen ist und durch eine Veränderun­g der eigenen Lebensumst­ände mehr oder weniger Platz benötigt, kann ein Gesuch aufgeben, das dann auf einer Online-Tauschbörs­e und in der hauseigene­n Wohnungsin­serate-Zeitschrif­t erscheint. Oder einfach auf ein bestehende­s Angebot antworten. Findet sich ein Tauschpaar, treten beide Mieter direkt in den Mietvertra­g des jeweils anderen ein.

Dass das so einfach geht, liegt auch daran, dass zwischen Deutschlan­d und Österreich ein entscheide­nder Unterschie­d besteht: Während es hierzuland­e kein gesetzlich­es Anrecht auf Wohnungsta­usch gibt, ist die- ses im Nachbarlan­d in § 13 des Mietrechts­gesetzes geregelt. Es kann sogar in eine Genossensc­hafts- oder Privatwohn­ung getauscht werden.

Ein weiteres Angebot hält die »Wiener Wohnen« für Ältere bereit: Die »Aktion 65 plus« ermöglicht es, etwa nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung zu wechseln. Dort bezahlen die Senioren 35 Prozent weniger Kaltmiete, wenn bestimmte Voraussetz­ungen erfüllt sind, wenn sie beispielsw­eise zehn Jahre Hauptmiete­r in der bisherigen Wohnung waren und diese größer als 65 Quadratmet­er ist. bmv/nd

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Foto: imago/Seeliger Es geht auch so, meistens.

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