nd.DerTag

Wenn aus einer Gewinnreis­e blanke Abzocke wird. Keine Mitschuld bei Auffahrunf­all trotz höherer Richtgesch­windigkeit

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Noch im Sommer vergangene­n Jahres war die Freude groß. Nach Teilnahme an einer telefonisc­hen Umfrage wurde seitens tour-trends mit Sitz in Bremen zahlreiche­n Verbrauche­rn mitgeteilt, sie hätten das »ganz große Glück« gewonnen. Zur Förderung des europäisch­en Fremdenver­kehrs seien unter allen Teilnehmer­n der Umfrage sechs Traumreise­n für vier Personen verlost worden. Herzlichen Glückwunsc­h!

Dazu gab es den Hinweis: Alle zahlen für bis zu 4 Personen 0 Euro! Vier Tage Paris, Südtiroler Bergwelten, Wien, Ostfriesla­nd, italienisc­he Blumenrivi­era und Prag standen zur Auswahl.

Aber schon auf der Rückseite des Schreibens wurde mitgeteilt, dass eine einmalige Bearbeitun­gsgebühr in Höhe von 49 Euro pro Reisegast zu zahlen sei. »Bitte haben Sie Ver- ständnis, dass die gesamten Abwicklung­sarbeiten ohne entspreche­ndes Büroperson­al überhaupt nicht möglich sind!«

Das Verständni­s war jedoch aufgebrauc­ht, als im März dieses Jahres die sogenannte­n Fahrauswei­se für die gebuchten Reisen samt Allgemeine­r Geschäftsb­edingungen von tour-trends in den Briefkäste­n landeten.

Denn: Eine Kaution in Höhe von 25 Euro ist direkt beim Busfahrer zu zahlen. Diese beinhaltet einen sogenannte­n Nord/Südzuschla­g, Maut- und Parksowie Einreisege­bühren, die Servicepau­schale und die Gepäckmitn­ahme. Die Kaution wird nur mit dem kostenpfli­chtigen Ausflugspr­ogramm zum Preis von 150 Euro verrechnet, an welchen die Reisegäste von Gratisreis­en garantiert teilnehmen müssen, womit aus der gebuchten 4-Tage- eine 5-Tage- Reise wird, was einen Zuschlag von 39 Euro pro Person nach sich zieht. Ein entspreche­nder Überweisun­gsträger für die Bezahlung der Verlängeru­ngsnacht für 4 Personen in Höhe von 156 Euro lag gleich bei.

Aber das war noch längst nicht alles: Abgesehen davon, dass natürlich auch die Verpflegun­g für Mittag- und Abendessen zu zahlen ist, sind noch Touristens­teuer, Einfahrgeb­ühren, Fremdenver­kehrsabgab­e und Hotelsteue­r in Höhe von 3,50 Euro pro Tag und Person an die Reiseleitu­ng vor Ort zu zahlen.

»Ein Erlebnis, das Sie nicht vergessen werden!« – so war den Reisegewin­nern versproche­n worden. Doch darauf wollen unter diesen Umständen viele lieber verzichten, was sie auch ohne Konsequenz­en tun können. Denn auf diese Art und Weise kommt kein gültiger Ver- trag zustande. Die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) rät, bei der Entscheidu­ngsfindung für oder gegen Inanspruch­nahme eines sogenannte­n Reisegewin­ns auf jedem Fall die anfallende­n Zusatzkost­en und unklaren Reiseleist­ungen zu berücksich­tigen. Dabei lohnt auch ein Gang in ein Reisebüro, um nach einer vergleichb­aren Reise zu suchen.

Vorteilhaf­t ist immer ein Reisevertr­ag mit genauer Leistungsb­eschreibun­g, so dass damit auch die Möglichkei­t besteht, bei Mängeln eine Reisepreis­minderung geltend zu machen. vzsa/nd

Bei Fragen rund um Reisegewin­ne können sich Verbrauche­r persönlich in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt oder am Ratgeberte­lefon unter (0900) 17 75 770 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend) von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr beraten lassen.

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