Vieles hängt von Prävention ab
Im nd-ratgeber vom 11. April 2018 wurde über Mobbing am Arbeitsplatz informiert. Dazu eine Ergänzung von Susanne Norgall, Betriebsrätin des Gebäudedienstleisters Niederberger Berlin.
Arbeitnehmer haben ein Arbeitsklima verdient, in dem obszöne Witze, ein Klaps auf den Hintern und zweideutige Sprüche nicht toleriert werden. Und damit meine ich ausdrücklich beide Geschlechter. Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine miese, sondern auch eine strafbare Handlung, die vom Arbeitgeber zu einhundert Prozent ernst genommen werden muss. Das fängt nicht erst mit einer Grapschattacke an, sondern schon bei anzüglichen Bemerkungen gegenüber dem anderen Geschlechts.
Der Grat zwischen Belästigung und Spaß ist schmal. Ein unverkrampfter Umgang unter Kollegen muss möglich, ein humorvoller Spruch und gemeinsames Lachen erlaubt sein, solange niemand gekränkt, angemacht oder vorgeführt wird. Grenzüberschreitungen sind ein ironischer Unterton, zweideutige Gesten oder ein unangebrachter Körperkontakt. Wer trotzdem eine unangemessene Haltung gegenüber seinen anders geschlechtlichen Kollegen an den Tag legt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls seine Kündigung.
Viel hängt deshalb von der Aufklärung ab. Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen schon im Vorfeld ergreifen. Prävention gehört zu ihren allgemeinen Schutzpflichten und sollte in jedem Betrieb vorhanden sein. Jeder Mitarbeiter, jeder Azubi muss in solchen Fällen seine Rechte und Ansprechpersonen kennen.
Zu den Präventionsmaßnahmen gehören Schulungen zu Sensibilisierung, Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit sexueller Belästigung, verpflichtende Fortbildungen für Mitarbeiter mit Personalverantwortung sowie Aushänge zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Es mag ja Ansichtssache sein, ob ein lockerer Spruch als Kompliment oder dreiste Anmache verstanden wird. Wer sich dabei aber verunsichert fühlt, sollte zum Betriebsrat gehen.
Eine Stolperfalle ist das Kompliment. Als Motivationsfaktor gedacht, ist es problematisch, wenn es der Führungskraft nicht gelingt, es richtig zu formulieren. Komplimente sollten stets die fachliche Leistungen herausstellen. Niemals sollte ein Feedback im beruflichen Umfeld auf körperliche Merkmale bezogen sein. Tabu sind auch Komplimente zu typisch weiblichen oder männlichen Attributen und Eigenschaften.