Flüchtlinge können Inseln verlassen
Griechisches Gericht: Asylbewerber haben Recht auf Bewegungsfreiheit
Athen. Griechenland muss Asylbewerbern nach einem Urteil des höchsten Gerichtshofes bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit gewähren. Die Entscheidung betreffe auch alle Geflüchteten, die aus der Türkei zu den griechischen Inseln im Osten der Ägäis übersetzten, berichteten am Dienstag griechische Medien. Der Beschluss gilt demnach zwar nicht rückwirkend, wer aber vom 17. April an auf den Inseln im Osten der Ägäis ankomme und einen Asylantrag stelle, dürfe nicht mehr gezwungen werden, in den Registrierungslagern von Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos zu bleiben, beschloss das Gericht den Berichten zufolge. Der EU-Türkei-Flüchtlingspakt vom März 2016 sieht vor, dass alle Flüchtlinge, die auf den Inseln der Ostägäis ankommen, von dort zurück in die Türkei gebracht werden müssen, wenn sie in Griechenland kein Asyl bekommen. Solange das Asylverfahren lief, mussten sie in ihrer Mehrheit auf den Inseln bleiben. Diese Einschränkung verletzte die Menschenrechte, urteilte das Gericht.
Tausende Schutzsuchende werden auf den griechischen Inseln festgehalten. Dies sei ein Verstoß gegen Menschenrechte, urteilte nun der höchste Gerichtshof des Landes. Griechenland muss Asylbewerbern nach einem Urteil des höchsten Gerichtshofes bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit gewähren. Die Entscheidung betreffe auch alle Geflüchteten, die aus der Türkei zu den griechischen Inseln im Osten der Ägäis übersetzten, berichteten am Dienstag griechische Medien. Der Beschluss gilt demnach nicht rückwirkend. Wer aber vom 17. April an auf den Inseln in der Ägäis ankomme und einen Asylantrag stelle, dürfe nicht mehr gezwungen werden, in den Lagern von Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos zu bleiben.
Die Entscheidung des höchsten Gerichtshofes wurde laut der Athener Zeitung »Kathimerini« offenbar durch ein Leak der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Der Minister für Mig- ration, Dimitris Vitsas, erklärte gegenüber Medien, er wolle sich zu dem Sachverhalt äußern, sobald er offiziell informiert werde.
Griechische Asylbehörden hatten im Mai 2016 die »Hot Spots« auf den Ägäischen Inseln eingerichtet, um die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten einzuschränken. Die Orte gelten als stark überfüllt. Im größten Lager von Moria auf der Insel Lesbos, das für rund 3000 Menschen ausgelegt ist, harrten nach Angaben des Migrationsministeriums am Dienstag 6456 Menschen aus. Nichtregierungsorganisationen kritisieren seit Jahren die schlechten Lebensbedingungen der Asylbewerber und die anhaltende Belastungen für die Inselbewohner.
Die Errichtung der »Hot Spots« geschah vor dem Hintergrund des EU-Türkei-Flüchtlingspaktes vom März 2016. Die Vereinbarung sieht vor, dass alle Flüchtlinge, die auf den Inseln der Ostägäis ankommen, von dort zurück in die Türkei gebracht werden müssen, wenn sie in Griechenland kein Asyl bekommen. Für die Dauer des Asylprozesses dürfen die Geflüchteten die Inseln nicht verlassen. Diese Einschränkung verletzte die Menschenrechte, urteilte nun das griechische Gericht. Zudem habe diese Ansammlung von Menschen in Lagern verheerende Konsequenzen für die Bevölkerung der Inseln. Die Türkei soll für die Zurückhaltung und Zurückführung der Geflüchteten sechs Milliarden Euro von der EU erhalten, die Hälfte hat sie bereits bekommen.
Nichtregierungsorganisationen reagierten eher skeptisch auf das Urteil des griechischen Gerichtshofes. »Die Entscheidung beendet vorerst die willkürliche Praxis, die griechischen Inseln zu Freiluftgefängnissen zu machen«, sagte Karl Kopp von Pro Asyl gegenüber »nd«. Der Europa-Verantwortliche des Vereins befürchtet jedoch eine Verhinderung der Entscheidungsimplemetierung durch Athen und die EU. »Um die Abschreckung durch Festsetzen hochzuhalten, wird schnell eine neue Regelung kommen und das Haftregime auf den Inseln ausgebaut werden.« Für Berlin und Brüssel würde ohne eine Beschrän- kung der Bewegungsfreiheit der Deal »sterben«.
Auch Harald Glöde von »Borderline Europe« teilte diese Einschätzung: »Wir befürchten, dass die EU Druck ausüben wird, damit Neuankömmlinge die Inseln nicht verlassen können.« Die griechische Regierung sei schon zuvor gezwungen gewesen, ihre Rechtssprechung den Anforderungen des Türkei-Deals »anzupassen«.
Lisa Groß, Mitglied der zivilgesellschaftlichen Beobachtungsmission »Mare Liberum«, kritisierte gegenüber »nd« eine fehlende Regelung für die Geflüchteten, die sich bereits auf den Inseln befinden: »Die Entscheidung gilt nur für neu ankommende Migranten und verbessert damit nicht die Lage von den Tausenden Menschen, die seit Monaten unter unmenschlichen Bedingungen auf den griechischen Inseln festsitzen.« Das Urteil könne zudem möglicherweise dazu führen, dass wieder mehr Migranten in seeuntauglichen Booten die Überfahrt von der Türkei nach Griechenland antreten.