Im Überblick
Die Stufen: Rückwirkend zum
1. März 2018 soll es im Schnitt 3,19 Prozent Gehalt mehr geben, zum 1. April 2019 dann 3,09 Prozent mehr und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent. Im Schnitt deswegen, weil es dieses Mal nicht um eine lineare Anhebung aller Tarife ging, sondern auch um eine Neuordnung der Tarifgruppen.
Das Plus: Insgesamt bedeutet das eine Anhebung in dem Zeitraum um durchschnittlich 7,5 Prozent. Laut Bundesinnenministerium haben dabei alle Beschäftigte ein Plus von mindestens 6,8 Prozent. Für viele sei die Steigerung höher. Die Einstiegsgehälter in allen Entgeltgruppen sollen laut Innenministerium bis 2020 um zehn Prozent angehoben werden.
Die unteren Einkommen: Für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen bis zur Entgeltgruppe sechs soll es eine Einmalzahlung von 250 Euro geben. Das betrifft unter anderem Müllwerker, die heute bis zu 2629 Euro verdienen, oder Verwaltungsangestellte (2865 Euro).
Die Laufzeit: Der neue Tarifvertrag geht über 30 Monate. Er soll auch auf die Beamten übertragen werden.
Die Azubis: Die Ausbildungsvergütung soll um insgesamt 100 Euro angehoben werden – 50 Euro zum
1. März 2018 und 50 Euro zum
1. März 2019. Für Azubis wird die Übernahmeregelung bis Oktober 2020 verlängert. Sie bekommen zudem einen weiteren Urlaubstag.
Krankenhausmitarbeiter: Beschäftigten mit Nacht- und Wechselschichten im Krankenhaus wird der Zusatzurlaub zum Januar 2019, 2020 und zum 2021 jeweils um einen Tag erhöht. Derzeit bekommen sie bis zu sechs Tage Zusatzurlaub im Jahr. Der Nachtdienstzuschlag in den Krankenhäusern wird zudem von 15 auf 20 Prozent angehoben und damit an den übrigen öffentlichen Dienst angeglichen.
Weitere Beschäftigte: Die 400 000 Beschäftigten bei den Sozialversicherungen (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) werden aufgrund von Anwendungsklauseln in ihren jeweils eigenen Tarifverträgen die Tariferhöhungen übernehmen. Indirekt angekoppelt sind zudem ca. 2,4 Millionen Beschäftigte der Kirchen, der kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, der AWO, des Deutschen Roten Kreuzes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie weiterer Körperschaften des Öffentlichen Rechts.