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Im Überblick

- Nd/dpa

Die Stufen: Rückwirken­d zum

1. März 2018 soll es im Schnitt 3,19 Prozent Gehalt mehr geben, zum 1. April 2019 dann 3,09 Prozent mehr und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent. Im Schnitt deswegen, weil es dieses Mal nicht um eine lineare Anhebung aller Tarife ging, sondern auch um eine Neuordnung der Tarifgrupp­en.

Das Plus: Insgesamt bedeutet das eine Anhebung in dem Zeitraum um durchschni­ttlich 7,5 Prozent. Laut Bundesinne­nministeri­um haben dabei alle Beschäftig­te ein Plus von mindestens 6,8 Prozent. Für viele sei die Steigerung höher. Die Einstiegsg­ehälter in allen Entgeltgru­ppen sollen laut Innenminis­terium bis 2020 um zehn Prozent angehoben werden.

Die unteren Einkommen: Für Beschäftig­te mit niedrigere­n Einkommen bis zur Entgeltgru­ppe sechs soll es eine Einmalzahl­ung von 250 Euro geben. Das betrifft unter anderem Müllwerker, die heute bis zu 2629 Euro verdienen, oder Verwaltung­sangestell­te (2865 Euro).

Die Laufzeit: Der neue Tarifvertr­ag geht über 30 Monate. Er soll auch auf die Beamten übertragen werden.

Die Azubis: Die Ausbildung­svergütung soll um insgesamt 100 Euro angehoben werden – 50 Euro zum

1. März 2018 und 50 Euro zum

1. März 2019. Für Azubis wird die Übernahmer­egelung bis Oktober 2020 verlängert. Sie bekommen zudem einen weiteren Urlaubstag.

Krankenhau­smitarbeit­er: Beschäftig­ten mit Nacht- und Wechselsch­ichten im Krankenhau­s wird der Zusatzurla­ub zum Januar 2019, 2020 und zum 2021 jeweils um einen Tag erhöht. Derzeit bekommen sie bis zu sechs Tage Zusatzurla­ub im Jahr. Der Nachtdiens­tzuschlag in den Krankenhäu­sern wird zudem von 15 auf 20 Prozent angehoben und damit an den übrigen öffentlich­en Dienst angegliche­n.

Weitere Beschäftig­te: Die 400 000 Beschäftig­ten bei den Sozialvers­icherungen (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslos­enversiche­rung) werden aufgrund von Anwendungs­klauseln in ihren jeweils eigenen Tarifvertr­ägen die Tariferhöh­ungen übernehmen. Indirekt angekoppel­t sind zudem ca. 2,4 Millionen Beschäftig­te der Kirchen, der kirchliche­n Wohlfahrts­verbände Caritas und Diakonie, der AWO, des Deutschen Roten Kreuzes und des Paritätisc­hen Wohlfahrts­verbandes sowie weiterer Körperscha­ften des Öffentlich­en Rechts.

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