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Streit um Ausstattun­g der Landtagsvi­zepräsiden­ten

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Potsdam. Im Landtag ist ein Streit um die Ausstattun­g der Parlaments­vizepräsid­enten mit Büro, Assistenz und Dienstwage­n entbrannt. Hintergrun­d ist eine vom Landtag im März 2015 beschlosse­ne Verfassung­sänderung, wonach es für den Landtagspr­äsidenten nach der Wahl 2019 zwei statt wie bisher einen Stellvertr­eter geben soll. Eine Debatte über die Ausstattun­g der Vizepräsid­enten und damit über die Kosten wurde nach Informatio­nen der Nachrichte­nagentur dpa im Präsidium am Mittwoch vertagt, weil es noch keine Einigung bei den Fraktionen gibt. »Die Überlegung­en stehen im Zusammenha­ng mit der Aufstellun­g des Doppelhaus­halts 2018/19«, sagte CDU-Fraktionsg­eschäftsfü­hrer Jan Redmann. »Uns stört, dass die Vizepräsid­enten möglicherw­eise bei den Fraktionen untergebra­cht werden könnten.« Ein Vizepräsid­ent müsse überpartei­lich agieren. Ein Vorschlag der Verwaltung sieht nach dpa-Informatio­nen neben den Räumen in den Fraktionen vor, den Vizepräsid­enten nur eine Assistenz und keinen persönlich­en Dienstwage­n zur Verfügung zu stellen. Mit der Verfassung­sänderung sollte sichergest­ellt werden, dass nach der Rangfolge der Fraktionss­tärke auch die Opposition im Präsidium vertreten ist. Dagegen hatten die AfD und die Freien Wähler gestimmt. Der AfD-Abgeordnet­e Thomas Jung hatte die Kosten für den neuen Posten auf 150 000 Euro pro Wahlperiod­e beziffert.

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