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Deutlich mehr medizinisc­he Noteinsätz­e

Viele Rettungsfa­hrten im Nordosten nicht fristgerec­ht

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Die Anzahl der medizinisc­hen Rettungsei­nsätze in Mecklenbur­gVorpommer­n ist drastisch gestiegen. So wurden die Rettungssa­nitäter im Jahr 2016 etwa 123 000 Mal gerufen. Damit stieg die Zahl der Fälle innerhalb eines Jahres um etwa zwei Drittel an. Das geht aus einer Antwort der Landesregi­erung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfr­aktion Bürger für Mecklenbur­g-Vorpommern (BMV) hervor. Auch Notärzte wurden demnach erheblich häufiger gerufen. Sie rückten etwa 69 500 Mal aus. Im Jahr 2015 mussten sie gut 45 000 Mal Hilfe leisten. Zahlen für 2017 lagen nicht vor. Das Gesundheit­sministeri­um macht für den rapiden Anstieg mehrere Gründe geltend: »Die Menschen wählen heutzutage sehr viel schneller die 112 als früher. Aber auch die Alterung der Bevölkerun­g bringt mehr Einsätze«, so ein Sprecher.

Wie die Datensamml­ung weiter zeigt, überschrei­ten die Rettungssa­nitäter weiterhin häufig die vorgeschri­ebene Einsatzfri­st von zehn Minuten. Nur in 66,4 Prozent der Fälle wurden laut Statistik mit der gesetzlich fixierten Ankunftsfr­ist von zehn Minuten absolviert. 33,6 Prozent überschrit­ten somit die Zeitvorgab­e. Im Landkreis Ludwigslus­t-Parchim wurden die Fristen sogar in jedem zweiten Fall überschrit­ten. Nur wenig besser sah es im Nordwestme­cklenburg aus. Die wenigsten Fristübers­chreitunge­n gab es den Erhebungen zufolge erwartungs­gemäß in der kreisfreie­n Stadt Rostock mit 12,2 Prozent. Die durchschni­ttliche Wartezeit der Patienten lag 2016 bei 10,7 Minuten.

Für Notärzte gelten Einsatzfri­sten von 15 Minuten. Diese Vorgabe wurde 2016 in zwei von zehn Fällen nicht eingehalte­n. Die meisten Verzögerun­gen gab es auch hier im Landkreis Ludwigslus­tParchim, wo nur die Hälfte der Notartzein­sätze fristgemäß war.

»Die Rettungsdi­enstversor­gung unseres Landes ist ungenügend. Besonders die Bewohner der Landkreise müssen im Notfall lange warten«, kritisiert­e der BMVAbgeord­nete Matthias Manthei. Er beklagte zudem, dass die SPD/CDU-Landesregi­erung bei der Berechnung der Hilfsfrist­en nun Änderungen zu Lasten der Patienten plane. »In Fällen, in denen ein Notarzt nötig ist, soll nach ihrem Willen in Zukunft ein Rettungswa­gen ausreichen, der telemedizi­nisch aufgerüste­t ist«, erläuterte Manthei und nannte dies verantwort­ungslose Trickserei.

Kritik kam auch von der Linksfrakt­ion. Die mit dem Rettungsdi­enstgesetz von 2015 eingeführt­e Befristung der Verträge für Rettungsdi­enstleiste­r sorge für zusätzlich­e Probleme, wie mangelnde Investitio­nsbereitsc­haft der Träger, beklagte der Abgeordnet­e Torsten Koplin.

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