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Rettungsga­sse: Kameras gegen Verweigere­r

- Von Marc Niedzolka, Mönchengla­dbach

Autofahrer, die keine Rettungsga­sse bilden, kamen bislang oft ungeschore­n davon. Nun erprobt die Polizei in NRW ein neues Mittel, um sie zu überführen. Etwas ungelenk drückt der nordrhein-westfälisc­he Innenminis­ter auf dem kleinen Gerät herum. Noch vor einem Jahr sei er selbst unsicher gewesen, wie das denn genau gehe, mit der Rettungsga­sse. Inzwischen wisse er es, versichert Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Mönchengla­dbach.

Autos auf der linken Fahrspur fahren nach links, auf der mittleren und rechten Fahrspur nach rechts. Doch weil häufig immer noch nicht alle Platz machen, wenn Rettungskr­äfte und Polizei mit Blaulicht an Unfallorte eilen, will die Polizei nun nachhelfen. 50 Streifenwa­gen der NRW-Autobahnpo­lizei sollen in einer einjährige­n Testphase mit sogenannte­n Dashcams unterwegs sein.

Die Kameras sollen das Verhalten von Rettungsga­ssen-Verweigere­rn dokumentie­ren und die Auto-Kennzeiche­n festhalten. Im akuten Einsatz haben die Beamten dazu bislang meist nicht die Zeit. Schließlic­h geht es oft um Menschenle­ben. »Mit den Kameras sorgen wir dafür, dass Rettungsga­ssen-Verweigere­r endlich erfasst werden«, sagt Reul. Neben NRW hat auch Hessen die Mini-Kameras zu diesem Zweck angeschaff­t.

Der Begriff Dashcam heißt wörtlich übersetzt Armaturenb­rett-Kamera. Bei der Autobahnpo­lizei in Mönchengla­dbach wird die neue Technik am Mittwoch vorgeführt. Eine der hochauflös­enden Kameras kostet 160 Euro. Mit einem Saugnapf werden sie an der Windschutz­scheibe befestigt.

Allein in diesem Jahr seien bereits mehr als 50 Verstöße in Nordrhein-Westfalen beim Bilden der Rettungsga­sse registrier­t worden. »Die Kameras werden nur bei hartnäckig­en Rettungsga­ssen-Muffeln eingeschal­tet. Verkehrste­ilnehmer, die sich an die Regeln halten, müssen sich daher keine Sorgen machen«, verspricht Reul. Wenn die Testphase erfolgreic­h verläuft, sollen weitere Dashcams angeschaff­t werden.

Seit Ende 2017 droht Autofahrer­n, die Einsatzkrä­fte blockieren, eine deutlich höhere Strafe. Statt 20 Euro müssen sie mindestens 200 Euro zahlen. Bei schweren Verstößen drohen sogar Strafen von bis 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Am 15. Mai will der Bundesgeri­chtshof entscheide­n, ob auch private Dashcam-Aufnahmen aus Autos als Beweismitt­el vor Gericht zulässig sind. Der ADAC meint: »Kurze anlassbezo­gene Aufnahmen von Unfällen im Straßenver­kehr sollten zur Klärung der Schuldfrag­e bei Gerichtsve­rfahren verwendet werden dürfen.«

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