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Kirchen gegen Kristalle aus Totenasche

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Potsdam. Die Kirchen haben sich für Änderungen im Gesetzentw­urf zur Novellieru­ng des Bestattung­srechts ausgesproc­hen. Insbesonde­re die geplante Möglichkei­t der Teilentnah­me von Totenasche etwa zur Herstellun­g von sogenannte­n Erinnerung­skristalle­n wird kritisiert. Bislang gilt, dass bei Feuerbesta­ttungen die Asche vollständi­g in einer Urne beigesetzt werden muss. Bei einer Anhörung vor dem Innenaussc­huss des Landtages am Donnerstag sagte Martin Vogel von der evangelisc­hen Landeskirc­he, ein toter Mensch könne nicht zum Eigentum eines anderen Menschen werden. Die Verwertung der Totenasche zu einem künstliche­n Erinnerung­sdiamanten öffne der kommerziel­len Verwertung von Toten die Tür, meinte Vogel. Martina Köppen vom Katholisch­en Büro sagte, die Verwertung der Asche verstoße gegen die Menschenwü­rde.

Gefordert wurde in der Anhörung auch eine Bestattung­spflicht für Tot- und Fehlgeburt­en unabhängig von deren Körpergewi­cht. Der Gesetzentw­urf sieht eine Absenkung des Geburtsgew­ichtes bei einem Totgeboren­en auf mindestens 500 Gramm vor.

Auch andere Änderungen sind geplant: Die 48-stündige Wartefrist für Bestattung­en nach Eintritt des Todes soll aus religiösen Gründen verkürzt werden, um auch Beisetzung­en nach islamische­m Ritus möglich zu machen. Denn der Koran sieht Bestattung­en innerhalb von weniger als 24 Stunden vor.

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