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Plädoyers für Zschäpe begonnen

NSU-Verfahren soll in die letzte Etappe gehen

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München. Die Verteidige­r der als Rechtsterr­oristin angeklagte­n Beate Zschäpe haben eine Mittätersc­haft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des NSU bestritten. Was die Bundesanwa­ltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtscha­u aus, um eine Mittätersc­haft zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauens­anwalt Hermann Borchert am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Und eine Mittätersc­haft Zschäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäte­n begründen.

Einen Antrag für das Strafmaß stellte der Verteidige­r zunächst nicht. Damit ist am Ende seines Schlussvor­trags zu rechnen, den er gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will.

Die Bundesanwa­ltschaft hatte für Zschäpe lebenslang­e Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert. Die 43-Jährige war nach Überzeugun­g der Ankläger eines von drei gleichbere­chtigten Mitglieder­n des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistisc­hen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Mit den Verteidige­r-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverf­ahren in die letzte Etappe gehen – auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantr­ag eines Mitangekla­gten im Raum steht. Befangenhe­itsanträge und juristisch­e Streiterei­en hatten deren Beginn verzögert. Im Anschluss an Borchert und Grasel sollen die drei Altverteid­iger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvor­träge bekommen: Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dann sollen die Anwälte der insgesamt vier Mitangekla­gten folgen.

Wann es ein Urteil geben könnte, ist nach wie vor völlig offen. Noch nicht entschiede­n hat das Oberlandes­gericht auch, ob das Verfahren gegen einen der Mitangekla­gten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwa­ltschaft und der Anwalt des mutmaßlich­en Terrorhelf­ers Ralf Wohlleben am Dienstag beantragt. Bundesanwa­lt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess »bis zum Sankt-Nimmerlein­stag« verzögern zu wollen. Auslöser für die Debatte waren neue Beweisantr­äge Sprafkes.

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