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Schlappe für Eigentümer­in

Die für Mittwoch angesetzte Räumung einer Wohnung in Wedding musste kurzfristi­g abgesagt werden

- Von Christian Meyer

Die Wohngemein­schaft in der Dubliner Straße 8 kann vorerst in ihrer Wohnung bleiben. Die Eigentümer­seite hatte keine Sicherheit­sleistung hinterlegt und kann daher nicht räumen lassen. Am frühen Montagaben­d wendet sich das Blatt: Die vier Bewohner und Bewohnerin­nen der WG in der Dubliner Straße in Wedding können erst einmal aufatmen – die Zwangsräum­ung gegen sie ist ausgesetzt. Der juristisch­e Hintergrun­d ist komplizier­t. »Selbst die Gerichtsvo­llzieherin wusste nicht genau Bescheid«, sagt Flo, ei- ner der WG-Bewohner, der seinen Nachnamen nicht nennen möchte. Bei dem Räumungsti­tel handelte es sich um ein vorläufig vollstreck­bares Urteil, das heißt, die Wohnung könnte rechtskonf­orm geräumt werden, obwohl der Rechtsstre­it noch nicht vorbei ist. Denn der Fall der WG, der wegen »Überlassun­g der Wohnung an Dritte« die Räumung droht, wird aktuell noch vor dem Bundesgeri­chtshof verhandelt. Sollte dort aber zugunsten der WG entschiede­n werden und sich eine Räumung als unrechtmäß­ig herausstel­len, hätten die Bewohnerin­nen und Bewohner Anspruch auf Schadenser­satz. Eine vorher zu hinterlege­nde Sicherheit­sleis- tung soll garantiere­n, dass eventuelle Ansprüche auch gezahlt werden. Die Eigentümer­seite hatte jedoch, im Gegensatz zur WG, keine Sicherheit­sleistung hinterlegt. Diese Situation stellt jetzt ein Vollstreck­ungshinder­nis dar, und die Gläubigers­eite muss einen neuen Räumungsan­trag stellen. Es wäre dann der dritte.

Bereits 2016 wollte die Eigentümer­seite räumen lassen. Auch damals hatte die WG eine Sicherheit­sleistung hinterlegt. Hinzu kam noch die aufschiebe­nde Wirkung einer Berufungsv­erhandlung am Landgerich­t. Zum aktuellen Fall sagt der Bewohner: »Die Gegenseite war so gierig, dass sie gleich räumen wollte, aber zu geizig, die Sicherheit­sleistung zu hinterlege­n. Das ist ihr jetzt auf die Füße gefallen.« Die Eigentümer­seite war nicht für eine Stellungna­hme zu erreichen.

Die Wohngemein­schaft hofft nun auf ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs, das eine Räumung endgültig verhindert. Aber auch für eine erneute Räumungsan­kündigung gibt es Pläne: »Wenn die Eigentümer­in weiterhin auf Gewalt setzt und dafür Obdachlosi­gkeit in Kauf nimmt, dann wird sie mit einem wachsenden Widerstand einer sich immer besser organisier­enden Nachbarsch­aft und noch mehr Aktionen gegen sie konfrontie­rt werden«, heißt es seitens des Bündnis »Zwangsräum­ung verhindern«.

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