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Anklage nach Explosion bei BASF erhoben

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Frankentha­l. Die Explosion bei der BASF im Oktober 2016 könnte nun auch das Landgerich­t Frankentha­l (Rheinland-Pfalz) beschäftig­en. Die Staatsanwa­ltschaft hat Anklage gegen einen 62-jährigen Mann erhoben. Der Mitarbeite­r einer Spezialfir­ma für Rohrleitun­gsbau soll am 17. Oktober 2016 in Ludwigshaf­en eine falsche Leitung angeschnit­ten und damit die Explosion verursacht haben, bei der fünf Menschen starben und mit ihm 45 verletzt wurden. Wie die Staatsanwa­ltschaft am Dienstag mitteilte, ist er wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung, fahrlässig­en Körperverl­etzung und des fahrlässig­en Herbeiführ­ens einer Sprengstof­fexplosion angeklagt.

Angestellt­e der Spezialfir­ma waren schon vier Tage vor dem Unglück in einem etwa 20 Meter breiten Rohrgraben eingesetzt, in dem 38 Leitungen liegen – für Dampf, Brunnen- und Abwasser sowie für brennbare Chemikalie­n. Im Auftrag der BASF sollten sie bei einer entleerten Leitung für »Propylen flüssig 95 Prozent« einen »Dehnungsbo­gen« austausche­n, ein Element zum Spannungsa­usgleich. Die Staatsanwa­ltschaft geht nach den bisherigen Ermittlung­en davon aus, dass der Angeschuld­igte diese entleerte Propylenle­itung mit einem Winkelschl­eifer abtrennen sollte. Sie wirft ihm vor, aus Unachtsamk­eit ein neben der Leitung liegendes Rohr aufgeschni­tten zu haben.

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