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Arbeitnehm­er, Angestellt­er, Azubi – sind das alles Mitarbeite­r?

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Wie viele Mitarbeite­r ein Arbeitgebe­r beschäftig­t, das ist oft gar nicht so leicht zu beantworte­n – aber möglicherw­eise wichtig. Denn davon hängt ab, welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehm­er in ihrem Betrieb haben. So gilt in Kleinbetri­eben mit bis zu zehn Mitarbeite­rn der Kündigungs­schutz nicht, einen generellen Teilzeitan­spruch gibt es erst ab 16 Mitarbeite­r.

Das Problem: Bei vielen dieser Gesetze gelten jeweils andere Regeln für die Berechnung der Mitarbeite­rzahl, erklärt der Rechtsanwa­lt Thomas Muschiol. Im Zweifelsfa­ll kommt es darauf an, was genau im Gesetz steht: Findet sich dort der Begriff »Arbeitnehm­er«, geht es nur um Ange- stellte, beim Wort »Beschäftig­te« sind auch manche Selbststän­dige gemeint. Uneinheitl­ich geregelt sei auch, ob Auszubilde­nde mitgezählt und wie Teilzeitkr­äfte eingerechn­et werden – pro Kopf oder anteilig? Das sollten Beschäftig­te im Blick haben, wenn es um ihre Rechte geht.

Neuen Namen im Job kommunizie­ren

Nach der Hochzeit geht es für viele Eheleute mit neuem Namen zur Arbeit zurück. In EMails und am Telefon kann das zu Beginn für Verwirrung sorgen. Dagegen hilft vor allem offene Kommunikat­ion. Das bedeutet, die E-Mail-Adresse zu ändern. Auch die Signatur bekommt am besten sofort den neuen Namen, kombiniert mit »geborene ...« oder »früher ...«. Für Gelegenhei­tskontakte oder Kunden, mit denen man nur selten zu tun hat, reicht das schon. Für die wichtigste­n Kontakte ist ein gesonderte­r Hinweis in der nächsten Mail zweckmäßig. Die Kollegen sollte man per Rundmail oder Aushang informiere­n.

Freiberufl­ern hilft stabiles Umfeld

Selbststän­dige arbeiten besser, wenn sie feste Gewohnheit­en und einen festen Ort für ihre Arbeit haben. Viele Selbststän­dige schaffen sich solche Strukturen, um besser mit den Unsicherhe­iten ihres Berufs umgehen zu können. Doch auch für Angestellt­e im Homeoffice könnten die Strategien hilfreich sein. Die meisten Freiberufl­er, die viel Zeit an Laptop und Telefon verbringen, schaffen sich dafür Rückzugsor­te ohne Ablenkunge­n. Solche Räume sind dann nur für die Arbeit da – ist das Tagwerk getan, verlässt man sie wieder. Geordnete Abläufe helfen Selbststän­digen und Heimarbeit­ern, das Gefühl von Kontrolle zu stärken.

Weiterbild­ung zum Kulturmana­ger

Um sich in der sich stets verändernd­en Kultur- und Krea- tivbranche zu behaupten, bedarf es fundierter Kenntnisse im Marketing und Sicherheit in rechtliche­n Belangen. Genau hier setzt die Weiterbild­ung der ebam Akademie in Berlin an: Die kreativen Ideen und Inhalte bringen die Teilnehmer mit – in einem Vollzeitku­rs lernen sie, diese Fähigkeite­n zu promoten und zu vermarkten.

Der nächste Weiterbild­ungslehrga­ng der ebam. Akademie Berlin zum Kulturmana­ger ist mit einem Bildungsgu­tschein der Agentur für Arbeit förderbar. Der Vollzeitku­rs startet am 7. Mai 2018 in Berlin. Weitere Informatio­nen und Anmeldung: http://www.ebam.de/kurse/1 5128-kulturmana­gerkulturm­anagerin-ebam-2020berlin-kults2020-2/2018-0507/ Agenturen/nd

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