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100 Tage bargeldlos­es Bezahlen ohne Extrakoste­n

Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g

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Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g sammelt Berichte zu Verstößen beim bargeldlos­en Bezahlen.

Verbrauche­r profitiere­n seit Januar von der neuen Regelung, nach der auf bargeldlos­es Bezahlen keine zusätzlich­en Gebühren mehr anfallen dürfen. Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) überprüft nun, ob sich Anbieter daran halten.

Seit dem 13. Januar 2018 dürfen Händler für das bargeldlos­e Bezahlen keine zusätzlich­en Kosten mehr verlangen, egal ob online oder im Laden. Grund dafür ist eine europäisch­e Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde.

»Verbrauche­r profitiere­n europaweit, da sie für das Bezahlen mit Girokarte und Kreditkart­e, beispielsw­eise VISA oder Mastercard, SEPA-Überweisun­g oder SEPA-Lastschrif­tmandat, keine Extrakoste­n mehr bezahlen müssen«, informiert Erk Schaarschm­idt, Finanzexpe­rte der VZB.

»Für das Bezahlen mit Firmenkred­itkarten und Karten, die nicht von einer Bank, sondern einem Kreditkart­eninstitut selbst ausgegeben werden, wie American Express oder Diners Club, gilt das Verbot jedoch nicht. Hier können weiterhin Gebühren erhoben werden«, warnt der Verbrauche­rschützer.

Die Einhaltung der Regel untersuche­n nun die Experten der VZB und bitten dafür um die Unterstütz­ung von Betroffene­n. Diese können sich ab sofort über fürs Zahlen berechnete Entgelte beschweren – am besten per EMail an beschwerde@vzb.de oder in jeder Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. VZB/nd

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