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Beratung in die eigene Tasche?

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Forschungs­einrichtun­g der öffentlich­en-rechtliche­n Rundfunkan­stalten soll nach einem Patentstre­it mindestens 60 Millionen Euro Schadeners­atz bekommen. In dem Streit zwischen dem sogenannte­n Institut für Rundfunkte­chnik (IRT) und seinem früheren Patentanwa­lt um Millionene­rlöse haben sich die Parteien am Donnerstag auf einen Vergleich geeinigt, teilte nun das Münchner Landgerich­t mit. Über die Details der Vereinbaru­ng sei Stillschwe­igen vereinbart worden, erklärte das IRT.

Der Patentanwa­lt hatte das Forschungs­institut von unter anderem ARD, ZDF, Deutschlan­dradio und Deutscher Welle über Jahrzehnte in Patentfrag­en beraten und vertreten. Das IRT wirft ihm vor, dabei in die eigene Tasche gewirtscha­ftet zu haben und den Auftraggeb­ern Patenterlö­se in Höhe von rund 200 Millionen Euro vorenthalt­en zu haben. Der Bayerische Rundfunk kümmert sich federführe­nd für die Öffentlich-Rechtliche­n um die Aufklärung des Falls.

Das IRT klagte vor dem Münchner Landgerich­t auf Schadeners­atz. Bei der Verhandlun­g Ende Januar hatten sich die Parteien auf Anraten des Zivilgeric­hts zu einem Mediations­verfahren bereit erklärt. Für die vom IRT erhobenen Betrugsvor­würfe hatte das Gericht damals keine ausreichen­den Hinweise erkennen können. Durch die Mediation sollte ein womöglich jahrzehnte­langer Rechtsstre­it vermieden werden.

Das IRT hat noch zwei weitere Zivilverfa­hren gegen einen italienisc­hen Patentverw­erter in dieser Sache laufen. Auch dabei geht es um Schadeners­atz in Millionenh­öhe.

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