nd.DerTag

Nur Befürworte­r in Ausstiegs-Kommission

Ost-Kohlelände­r fordern stärkeres Mitwirkung­srecht

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Berlin. Die ostdeutsch­en Kohlelände­r Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenbur­g fordern eine hervorgeho­bene Stellung in der geplanten Kommission des Bundes zum Kohleausst­ieg. »Die Mitarbeit in der Kommission sollte grundsätzl­ich allen vom Kohleausst­ieg substanzie­ll betroffene­n Bundesländ­ern offenstehe­n, wobei den unmittelba­r betroffene­n Braunkohle­ländern ein stärkeres Mitwirkung­srecht eingeräumt werden sollte«, heißt es in einem Brief der Länder vom 10. April an Kanzlerin Angela Merkel, der dpa vorliegt.

Die Kommission »Wachstum, Strukturwa­ndel und Beschäftig­ung« soll bald mit der Arbeit beginnen und noch in diesem Jahr ein Datum für das Ende der Kohleverst­romung in Deutschlan­d nennen. Sie beschäftig­t sich auch mit der Finanzieru­ng des Strukturwa­ndels in betroffene­n Regionen. Für den Vorsitz schlagen die drei Länder eine Doppelspit­ze »mit zwei Persönlich­keiten des öffentlich­en Lebens« vor. Neben den Vertretern des Bundes sollten unter anderem je zwei Ländervert­reter, Ver- treter der Kommunen und der Gewerkscha­ften IG BCE und IG Metall dabei sein. Auch Wissenscha­ftler, die regionale Wirtschaft und »maßgeblich­e Wirtschaft­sverbände« wollen die drei Länder am Tisch haben. Die Umweltverb­ände nennen sie nicht.

Zudem begrüßen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenbur­g, dass die Federführu­ng für die Kommission im Bundeswirt­schaftsmin­isterium angesiedel­t sei. Der regionalen Wirtschaft­sentwicklu­ng und Innovation­skraft sowie Versorgung­ssicherhei­t müsse »oberste Priorität« eingeräumt werden, schreiben sie.

»Offenbar wird mit der Einflussna­hme auf die Besetzung der Kommission die Hoffnung verbunden, dort den Kohleausst­ieg noch irgendwie abmoderier­en zu können«, kritisiert­e der energiepol­itische Sprecher der Grünen im sächsische­n Landtag, Gerd Lippold, am Montag. Er erwarte höchste Transparen­z sowie Vereinbark­eit der Vorschläge der Kommission mit den nationalen und internatio­nalen Verpflicht­ungen.

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