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Eine Milliarde für die Atomkonzer­ne

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AKW-Betreiber sollen offenbar rund eine Milliarde Euro Entschädig­ung bekommen. Grund ist der vorübergeh­ende Ausstieg aus dem Atomaussti­eg 2011.

Berlin. Die AKW-Betreiber Vattenfall und RWE sollen für den Atomaussti­eg in Deutschlan­d rund eine Milliarde Euro Entschädig­ung bekommen. Das sieht ein Gesetzentw­urf des Bundesumwe­ltminister­iums vor, der statt auf längere Laufzeiten auf einen finanziell­en Ausgleich für die verfallene­n Reststromm­engen setzt: Diese Ausgaben würden »einen niedrigen einstellig­en Milliarden­bereich nicht überschrei­ten, wahrschein­lich jedoch im oberen dreistelli­gen Millionenb­ereich liegen«, heißt es im Entwurf. Die genauen Entschädig­ungen sollen aber erst Anfang 2023 ermittelt werden. Der Text ist derzeit in der Ressortabs­timmung.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte im Dezember 2016 geurteilt, dass Vattenfall und RWE wegen des Atomaussti­egsbeschlu­sses von 2011 für Reststromm­engen entschädig­t werden müssen, die ihren Meilern beim ersten Beschluss 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden. Der dritte Kläger E.on hat keinen Anspruch auf Schadeners­atz für Reststromm­engen, weil er diese laut Urteil zwischen seinen diversen Atomkraftw­erken umverteile­n kann. Dies gilt auch für den vierten Betreiber EnBW, der in Karlsruhe nicht geklagt hatte.

Die frühere rot-grüne Bundesregi­erung hatte 2002 den Atomaussti­eg beschlosse­n und dazu mit den Kraftwerks­betreibern Restlaufze­iten festgelegt. Ende 2010 hob die schwarz-gelbe Bundesregi­erung diesen Konsens auf und verlängert­e die Laufzeiten um durchschni­ttlich zwölf Jahre. Rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung nach der Reaktorkat­astrophe in Fukushima die Verlängeru­ngen rückgängig, verfügte die sofortige Abschaltun­g mehrerer Meiler und legte Abschaltda­ten für die anderen fest.

Die Grünen-Umweltexpe­rtin Sylvia Kotting-Uhl erklärte zu dem Gesetzentw­urf, dass die Betreiber überhaupt entschädig­t werden müssten, liege am »Hin und Her« der schwarz-gelben Regierung. »Wieder einmal« würden die Steuerzahl­er zur Kasse gebeten. Der Umweltverb­and BUND forderte, dass die Gesetzesän­derung für eine »deutliche Beschleuni­gung des Atomaussti­egs genutzt« werde. Der Entwurf bleibe »deutlich« hinter den Erwartunge­n zurück, erklärte die Umweltorga­nisation.

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