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Pflegezeit analog zur Elternzeit

Dachverban­d fordert

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Die Bundesarbe­itsgemeins­chaft der Senioren-Organisati­onen (Bagso) fordert für pflegende Angehörige eine mehrmonati­ge Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit. In Deutschlan­d würden die meisten Hilfsbedür­ftigen zu Hause von ihren meist auch berufstäti­gen Angehörige­n gepflegt. Was für Eltern heute als selbstvers­tändlich erscheine, müsse auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanziert­e Lohnersatz­leistung, mindestens für einige Monate.

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeit­gesetzes, die zur Vereinbark­eit von berufliche­n und pflegerisc­hen Aufgaben beitragen sollen, reichten nicht aus, so die Bundesarbe­itsgemeins­chaft. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörige­n seit 2015 angeboten wird, sei nach Auskunft des Bundesfami­lienminist­eriums im vergangene­n Jahr lediglich 181 Mal bewilligt worden und habe sich nicht bewährt. Deshalb seien gesetzlich­e Neuregelun­gen notwendig.

Die Bundesarbe­itsgemeins­chaft fordert mehrmonati­ge berufliche Freistellu­ngen, die wie beim Elterngeld aus Steuergeld­ern finanziert werden. Zudem müsse es eine Rückkehrga­rantie in den Betrieb geben. Änderungen sind nach Ansicht der Bagso auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfre­ie Tage bei kurzzeitig­er Verhinderu­ng durch Pflegeaufg­aben notwendig. Beschäftig­ten mit Pflegevera­ntwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstäti­gen Eltern, deren Kinder krank sind. epd/nd

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