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Welche Haushaltsh­ilfe wird von der Pflegekass­e bezahlt?

Rund um die Pflege

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Monatlich stehen Pflegebedü­rftigen, die zu Hause leben, 125 Euro als zusätzlich­er Entlastung­sbetrag zur Verfügung. Damit können beispielsw­eise eine Haushaltsh­ilfe oder eine Begleitper­son zum Arzt finanziert werden.

Von Uwe Strachovsk­y

Offensicht­lich ist diese Regelung aber weitgehend unbekannt. Denn dieses Angebot wird aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigt­en nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege belegt.

Gründe sind zum einen, dass viele davon nichts wissen. Zum anderen gibt es eine Hürde: Von der gesetzlich­en Pflegekass­e werden diese Hilfeleist­ungen nur dann bezahlt, wenn sie von Dienstleis­tern erbracht werden, die nach Landesrech­t anerkannt sind. Das können ambulante Dienste privater Anbieter oder von Trägern wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwo­hlfahrt (AWO) sein.

Privat Versichert­e können Nachbarsch­aftshilfe nutzen In vielen Fällen sind diese aber mit der eigentlich­en Pflege so ausgelaste­t, dass sie zusätzlich­e Unterstütz­ung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt nicht anbieten können. Anerkannte Dienste, die sich darauf spezialisi­ert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige.

Privat versichert­en Pflegebedü­rftigen steht nach Auskunft der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung noch ein anderer Weg offen: die Nachbarsch­aftshilfe. Sie muss nicht nach Landesrech­t anerkannt sein. Es genügt, wenn man dafür einen Pflegekurs, der übrigens kostenlos ist, absolviert und sich bei der privaten Pflegevers­icherung des Hilfebedür­ftigen anerkennen lässt. Welcher Kurs am besten ge- eignet ist, sollte zuvor besprochen werden.

Eine Einschränk­ung ist aber auch hier zu beachten: Als Nachbarsch­aftshelfer vom Versicheru­ngsunterne­hmen anerkannt und damit entspreche­nd vergütet wird man nur, wenn man mit dem privat versichert­en Pflegebedü­rftigen nicht verwandt ist.

Unter der gebührenfr­eien Rufnummer 0800 101 8800 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

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Foto: imago/PPE Pflegebedü­rftigen stehen zusätzlich­e Gelder für die Unterstütz­ung im Alltag zur Verfügung. Allerdings müssen die Helfer entspreche­nd anerkannt sein.

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