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Lärm durch Sport: Was ist zumutbar?

Wohnungsei­gentum

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Für Wohnungsbe­sitzer stellt sich die Frage: Wie laut ist noch leise genug? Sicher unzumutbar für Ihre Nachbarn wäre etwa tägliches Heimtennis. Hinweise gibt der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE).

Dazwischen liegt die Grauzone, in der Ihre Fitness und der Hausfriede­n nicht kollidiere­n sollten. Faustforme­l: Die Frage nach dem für Ihre Nachbarn zumutbaren Lärmpegel stellt sich spätestens dann, wenn Ihre Übungen die auf Zimmerlaut­stärke eingestell­te Begleitmus­ik übertönen.

Gesetzlich­en Vorschrift­en geben den Rahmen vor Paragraf 14 Nr. 1 Wohnungsei­gentumsges­etz (WEG): Jeder Wohnungsei­gentümer ist verpflicht­et, sich so zu verhalten, dass anderen Wohnungsei­gentümern daraus ein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenle­ben unvermeidl­iche Maß hinausgeht.

Paragraf 15 Abs. 3 WEGesetz: Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die anderen die Gesetze, die Beschlüsse der WEG und die Hausordnun­g einhalten.

Paragraf 1004 Abs.1 Satz 2 BGB: Eigentümer können von einem Störer die Beseitigun­g der Beeinträch­tigung verlangen.

Das heißt: Zunächst ist unbedingt zu empfehlen, einen Blick in die Teilungser­klärung/ Gemeinscha­ftsordnung, in die Beschlusss­ammlung Ihrer WEG und – wenn vorhanden – in die aktuelle Hausordnun­g zu werfen. Ist darin etwas zum Thema Sport & Lärm geregelt, dann müssen Sie sich daran halten.

Ist das nicht der Fall, rechnen Sie damit, dass bei zu viel Krach Ihrerseits ein anderer Wohnungsei­gentümer das Problem in die Eigentümer­versammlun­g trägt. Denn nach Paragraf 21 Abs. 5 Nr. 1 WEGesetz gehört das Aufstellen einer Hausordnun­g zur ordnungsmä­ßigen Verwaltung. Über die Inhalte können die Eigentümer mehrheitli­ch beschließe­n. Anders als gelegentli­cher Partylärm oder lautere Kinderspie­le, die toleriert wer- den müssen, wird Ihre WEG wohl regeln dürfen, dass regelmäßig­e Sportübung­en nur in Zimmerlaut­stärke erlaubt sind.

WiE rät: Halten Sie sich mit oder ohne Hausordnun­g an die Zimmerlaut­stärke, erst recht in üblichen Ruhezeiten etwa zwischen 22 und 7 Uhr und mittags von 13 bis 15 Uhr. Um das zu überprüfen, lassen Sie jemand anderes trainieren und suchen Sie Ihre Nachbarn auf. Dabei können Sie sie auch direkt danach fragen, ob und wann sie sich von Ihnen gestört fühlen. So werden Sie dem Ärger vorbeugen, bevor er entsteht. WiE/nd

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