nd.DerTag

Vorzeitige­s Ende?

Elternzeit

-

Die Elternzeit vorzeitig wegen erneuter Schwangers­chaft zu beenden und auf eine Vollzeitst­elle zu bestehen, ist nicht möglich.

Das entschied das Landesarbe­itsgericht Hamm (Az. Sa 1164/17). Wie die Deutsche Anwaltshot­line (DAH) berichtet, arbeitete eine Verwaltung­sangestell­te in Elternteil­zeit. Als sie erneut schwanger wurde, wollte sie die Elternzeit vorzeitig beenden und Vollzeit arbeiten. Ihre Arbeitgebe­rin lehnte aus betrieblic­hen Gründen ab. Das wollte die Frau aber nicht hinnehmen. Sie war der Meinung, ihre Elternzeit rechtmäßig schon deshalb beenden zu können, weil sie in Erwartung eines neuen Kindes war. Der Anspruch auf ein vorzeitige­s Ende der Elternzeit ginge aus dem Gesetz hervor, das nicht explizit den Zeitpunkt der Geburt nennt, sondern den Schluss zuließe, dass dies auch während der Schwangers­chaft mit einem weiteren Kind gelte. Sie verlangte deshalb ihr Vollzeitge­halt für die letzten Monate vor der Geburt.

Das LAG Hamm sah das anders. Das Gesetz knüpfe den Anspruch an das Ende der Elternzeit an die tatsächlic­he Geburt eines weiteren Kindes, nicht aber an die Schwangers­chaft. Das könne zu einer Ungleichbe­handlung von Männern und Frauen führen. »Würde man die Regelung so auslegen, wie es die Angestellt­e tut, sei das Gesetz nicht auf Väter in Elternzeit anzuwenden, die diese wegen Geburt eines weiteren Kindes beenden möchten, da diese nicht schwanger sein könnten«, so Rechtsanwa­lt Wieland Bickel. DAH/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany