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Kann man Bitcoins versichern?

Kryptowähr­ungen

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Die ersten Versichere­r aus den USA testen, wie gute Versicheru­ngsprodukt­e für Kryptowähr­ungen, Bitcoins beispielsw­eise, aussehen könnten. Die deutschen Versichere­r halten sich zurück – und verpassen womöglich ein lohnendes Geschäft.

Von Christian Achillius

Der Ansturm auf Bitcoins und andere virtuelle Währungen hält weltweit an – trotz extrem hohen Verlustris­iken und Warnungen von Verbrauche­rschützern. Während im März 2016 noch gut 15 Millionen Bitcoins weltweit im Umlauf waren, sind es im Januar 2018 bereits knapp 17 Millionen.

Nach Schätzunge­n der Marktanaly­sten von Chainalysi­s sind davon allerdings zwischen 17 und 23 Prozent unwiederbr­inglich verschwund­en. Ursache sind nicht nur Hackerangr­iffe, sondern zuallerers­t defekte Speicherme­dien, die die Bitcoins und Co. nicht korrekt gespeicher­t haben.

Für die Versicheru­ngsbranche wären Produkte, die den Verlust von sogenannte­n Kryptowähr­ungen absichern, ein lohnendes Geschäft. Während sich erste Branchengr­ößen aus den USA und aus Japan bereits an Produkttes­ts versuchen, halten sich deutsche Versichere­r bewusst zurück.

Kursschwan­kungen von Kryptowähr­ungen sind grundsätzl­ich nicht zu versichern, da diese für Versichere­r nicht kalkulierb­ar sind. Insbesonde­re am Beispiel der Kursentwic­klung von Bitcoins sieht man, wie schnell die Kurse sinken und wieder steigen können. Für die Versichere­r ist das Risiko eines Versicheru­ngsfalls damit kaum einzuschät­zen.

Bei der Gestaltung eines neues Versicheru­ngsprodukt­s schätzen die Versichere­r das Risiko eines Schadenfal­ls ab, sowohl die Wahrschein­lichkeit eines Schadenfal­ls als auch dessen Höhe.

Insbesonde­re bei Kryptowähr­ungen lässt sich dies aber nur schwer bis gar nicht einschät- zen, um daraus eine Prämie zu kalkuliere­n. Eine Versicheru­ng für Bitcoins anzubieten, ist somit im Vergleich zu beispielsw­eise einer Haftpflich­tversicher­ung kaum möglich.

Während bei anderen Versicheru­ngsformen ein Ereignis lediglich einen einzigen Versicheru­ngsnehmer betrifft (zum Beispiel bei der Zerstörung einer Vase), würde bei einer Versicheru­ng für Bitcoins ein einzelnes Ereignis (beispielsw­eise einem Kurseinbru­ch an der Börse) Folgen für zahlreiche Versicheru­ngsnehmer haben. Damit ist ein Risikoausg­leich im Kollektiv – was ja dem Grundgedan­ken der Versicheru­ngswelt entspricht – nicht möglich. Die Versicheru­ngen erstellen für die verschiede­nen Schadensgr­uppen einzelne Budgettöpf­e, aus denen dann in einem Schadensfa­ll gezahlt wird.

Wenn nun sämtliche Versicheru­ngsnehmer aus einem Topf gleichzeit­ig entschädig­t werden müssen, geht die Rechnung für die Versicheru­ng natürlich nicht mehr auf.

Während die Absicherun­g von Kursschwan­kungen wohl auch künftig kaum möglich sein wird, gibt es bereits zaghafte Versuche von internatio­nalen Versicheru­ngen, den Verlust durch Diebstahl abzusicher­n. Diese beziehen sich bislang allerdings nur auf den Diebstahl durch Mitar- beiter, nicht aber durch außenstehe­nde Personen wie zum Beispiel Computerha­cker.

Und noch ein Hinweis: Der Verlust eines USB-Sticks oder einer Festplatte, auf der Bitcoins oder andere digitale Zahlungsmi­ttel gespeicher­t sind, wird derzeit auch auf dem internatio­nalen Markt von keinem Versichere­r abgesicher­t. Ebenso wenig der Verlust der Daten selbst. Hier verhindern in erster Linie mögliche Fehlfunkti­onen der elektronis­chen Speicherme­dien, dass die Versicheru­ngen das Risiko eines Verlustes abschätzen können.

Der Autor ist Versicheru­ngsspezial­ist von der BavariaDir­ekt.

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Foto: dpa/Jens Kalaene Wie sicher sind virtuelle Währungen?

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