Rechte der Passagiere
Flugausfälle und Flugverspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke.
Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem
Meilenstein im Verbraucherschutz und stärke zudem die Position der Beschäftigten an den europäischen Flughäfen. Da sich die Arbeitgeber nicht länger dem finanziellen Druck von Streikmaßnahmen auf Kosten der Passagiere entziehen können, wurde sowohl Fluggästen als auch Gewerkschaften vom Europäischen Gerichtshof unter die Arme gegriffen.
Tuifly reagierte enttäuscht auf das Urteil. »Wir respektieren die Auffassung des Gerichtes«, sagte ein Tuifly-Sprecher. »Dennoch bleiben wir bei unserer Auffassung, dass man sich auf solche wilden Streiks nicht ausreichend vorbereiten kann.« Mit Blick auf die ausstehenden Verfahren in Deutschland sagte er: »Wir werden in jedem Einzelfall jetzt darlegen, welche Vorbereitungen wir getroffen haben.«
Fluggesellschaften droht Klagewelle
Sämtliche Streiks von AirlinePersonal sind von dieser Entscheidung betroffen und berechtigen betroffene Passagiere auch rückwirkend zu Entschädigungen. Das FluggasthelferPortal AirHelp ermutigt betroffene Passagiere, umgehend ei- Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
EuGH entschieden, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Deshalb müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere ab sofort mit bis zu 600 Euro pro Person entschädigen, wenn diese aufgrund eines Streiks des Airline-Personals von Flugverspätungen oder Flugausfällen betroffen waren. Dabei geht es auch um Flugausfälle und Verspätungen durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht verjährt sind.«
Das Portal AirHelp unterstützt die Passagiere
Ein wichtiger Hinweis von AirHelp: Alle in der Vergangenheit betroffenen Kunden sollten sich umgehend informieren. Auch allen weiteren Fluggästen, die von Flugproblemen aufgrund Airline-Streiks betroffen waren, sollten ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen. Das Portal AirHelp unterstützt Passagiere dabei und zieht wenn nötig für sie vor Gericht. dpa/nd
EuGH-Urteil vom 17. April 2018:
Rechtssachen C-195/17, C197/17 bis C-203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17).