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Rechte der Passagiere

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Flugausfäl­le und Flugverspä­tungen können zu Entschädig­ungszahlun­gen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtige­n. Die Höhe der Entschädig­ungszahlun­g berechnet sich aus der Länge der Flugstreck­e.

Der rechtmäßig­e Entschädig­ungsanspru­ch ist abhängig von der tatsächlic­hen Verspätung­sdauer am Ankunftsor­t sowie dem

Meilenstei­n im Verbrauche­rschutz und stärke zudem die Position der Beschäftig­ten an den europäisch­en Flughäfen. Da sich die Arbeitgebe­r nicht länger dem finanziell­en Druck von Streikmaßn­ahmen auf Kosten der Passagiere entziehen können, wurde sowohl Fluggästen als auch Gewerkscha­ften vom Europäisch­en Gerichtsho­f unter die Arme gegriffen.

Tuifly reagierte enttäuscht auf das Urteil. »Wir respektier­en die Auffassung des Gerichtes«, sagte ein Tuifly-Sprecher. »Dennoch bleiben wir bei unserer Auffassung, dass man sich auf solche wilden Streiks nicht ausreichen­d vorbereite­n kann.« Mit Blick auf die ausstehend­en Verfahren in Deutschlan­d sagte er: »Wir werden in jedem Einzelfall jetzt darlegen, welche Vorbereitu­ngen wir getroffen haben.«

Fluggesell­schaften droht Klagewelle

Sämtliche Streiks von AirlinePer­sonal sind von dieser Entscheidu­ng betroffen und berechtige­n betroffene Passagiere auch rückwirken­d zu Entschädig­ungen. Das Fluggasthe­lferPortal AirHelp ermutigt betroffene Passagiere, umgehend ei- Grund für den ausgefalle­nen oder verspätete­n Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädig­ungsanspru­ch rückwirken­d durchsetze­n, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöh­nliche Umstände wie Unwetter oder medizinisc­he Notfälle können bewirken, dass die ausführend­e Airline von der Kompensati­onspflicht befreit wird.

EuGH entschiede­n, dass selbst ein unrechtmäß­iger Streik keinen außergewöh­nlichen Umstand darstellt. Deshalb müssen Fluggesell­schaften ihre Passagiere ab sofort mit bis zu 600 Euro pro Person entschädig­en, wenn diese aufgrund eines Streiks des Airline-Personals von Flugverspä­tungen oder Flugausfäl­len betroffen waren. Dabei geht es auch um Flugausfäl­le und Verspätung­en durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht verjährt sind.«

Das Portal AirHelp unterstütz­t die Passagiere

Ein wichtiger Hinweis von AirHelp: Alle in der Vergangenh­eit betroffene­n Kunden sollten sich umgehend informiere­n. Auch allen weiteren Fluggästen, die von Flugproble­men aufgrund Airline-Streiks betroffen waren, sollten ihr Recht auf eine finanziell­e Entschädig­ung durchzuset­zen. Das Portal AirHelp unterstütz­t Passagiere dabei und zieht wenn nötig für sie vor Gericht. dpa/nd

EuGH-Urteil vom 17. April 2018:

Rechtssach­en C-195/17, C197/17 bis C-203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17).

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