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Kindesmiss­handlung vor Gericht

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Frankfurt (Oder). Beim Prozessauf­takt gegen einen Vater aus Eberswalde wegen Misshandlu­ng seiner kleinen Tochter hat die Verteidigu­ng die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Verteidigu­ng des Angeklagte­n begründete ihren Antrag auf Verfahrens­aussetzung damit, dass es erst vor kurzem einen Pflichtver­teidigerwe­chsel gegeben habe und nun zu wenig Zeit gewesen sei, um sich auf den Prozess vorzuberei­ten. Die Vorsitzend­e Richterin sagte am Freitag, dass das Landgerich­t Frankfurt (Oder) den Antrag nun prüfen und am nächsten Verhandlun­gstag, dem 9. Mai, entscheide­n werde. Die Anklagesch­rift wurde am Freitag nicht mehr verlesen.

Der 28-Jährige soll seine damals zwei Jahre alte Tochter zwischen August und Oktober 2017 mehrmals misshandel­t haben. Er habe trotz ihrer Verletzung­en zunächst keinen Arzt gerufen, so die Anklage. Anfang Oktober soll das kleine Mädchen eine Treppe hinabgestü­rzt sein. Erst Tage danach, als das Kind kollabiert­e, habe er den Notarzt verständig­t. Im Krankenhau­s seien erhebliche Schädelver­letzungen festgestel­lt worden. Der 28-Jährige sitzt seit Herbst in Untersuchu­ngshaft.

Der Fall bekam jüngst eine neue Wendung, weil das Kind Mitte April in einem Kinderheim in der Prignitz starb. Die Anklage war eingereich­t worden, als sich das Mädchen noch in einem tief-komatösen Zustand befand. Vielleicht werden die Anklagevor­würfe noch abgeändert.

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