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Studentisc­he Selbstverw­altung in Frankreich.

- Tgn

Grundsätzl­ich ist das französisc­he Bildungssy­stem zentral organisier­t, mithin verfügen die örtlichen Universitä­ten nur über begrenzte Entscheidu­ngshoheit. Ihre Selbstverw­altung besteht vornehmlic­h aus vier Organen: dem Universitä­tspräsiden­ten (le Président), dem Verwaltung­srat (le Conseil d’administra­tion), dem Wissenscha­ftsrat (le Conseil Scientifiq­ue) und dem Rat für Studien und universitä­res Leben (le Conseil des Etudes et de la Vie Universita­ire). Die Räte wählen den Präsidente­n als Leiter der Universitä­t. Sie setzen sich unter anderem nach festgelegt­er Quote aus Vertretern der Studierend­enschaft zusammen.

Die studentisc­he Beteiligun­g wird im Bildungsge­setz, dem Code de l’Education, und vereinzelt auch durch eigene Satzungen der Universitä­t geregelt. Ebenso sind die meisten studentisc­hen Vertretung­en national organisier­t, mit Sektionen in den Universitä­ten. Größere Verbindung­en, sogenannte syndicats étudiants, stehen entweder Parteien oder Gewerkscha­ften nahe, wodurch ihr Fokus mehr auf bestimmte Visionen der Hochschulb­ildung als auf Interessen­svertretun­g der einzelnen Universitä­ten liegt.

Auch die Interessen der Studierend­en werden in den Dienst nationalen Interesses gestellt. So setzt die Verbindung l’Union syndicale Solidaires, die aus der Fusion der SUD Ètudieant und Féderation syndicale étudiante (FSE) hervorging, auf Organisati­on der Studierend­en im Sinne des Klassenkam­pfs und lehnt eine Kooperatio­n mit der Universitä­tsdirektio­n ab. Schon die Gründung der SUD Ètudieant 1996 geschah im Geist eines linken Syndikalis­mus. Viele ihrer Mitglieder gehören der Neuen Antikapita­listischen Partei an, aber auch Kommuniste­n, Sozialiste­n, und Anarchiste­n sympathisi­eren mit ihnen.

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