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Persönlich­e Daten stärker geschützt

Was sich für die Verbrauche­r ab Mai ändert

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Mit Beginn des Monats Mai gibt es wieder einige Änderungen und Neuregelun­gen für Verbrauche­r. Vor allem geht es dabei um die persönlich­en Daten – ob als Fluggast oder Internetnu­tzer.

Am 25. Mai tritt Datenschut­z-Grundveror­dnung in Kraft

Ab 25. Mai 2018 gilt in Deutschlan­d und der Europäisch­en Union ein einheitlic­hes Datenschut­zrecht (DSGVO), das moderner sein soll und den freien Verkehr personenbe­zogener Daten gewährleis­tet. Betroffene sollen bei der Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten stärker geschützt werden.

Dank eines Auskunftsr­echts erhalten sie mehr Einblick darüber, was mit ihren Daten passiert. Das beutet beispielsw­eise, dass Verbrauche­r von Unternehme­n die Auskunft verlangen können, ob ihre Daten verarbeite­t oder an Dritte übermittel­t werden, etwa zu Werbezweck­en, oder ob daraus ein Profil erstellt wird. Sie müssen einer Verwendung ihrer Daten ausdrückli­ch zustimmen.

Das Mindestalt­er, um Onlinedien­ste wie WhatsApp oder Facebook nutzen zu können, wurde außerdem auf 16 Jahre angehoben. Bei Kindern und Jugendlich­en müssen die Eltern zuvor zustimmen.

Daten als Fluggast ohne Anlass fünf Jahre gespeicher­t Name, Wohnadress­e, E-MailAdress­e, Telefonnum­mer, Zahlungsar­t – insgesamt bis zu 20 verschiede­ne Datensätze aller Passagiere von Auslandsfl­ügen speichert das Bundeskrim­inalamt ab Mai, und zwar anlass los und fünf Jahre lang. Ziel ist es, terroristi­sche Straftaten und schwere Kriminalit­ät zu verhüten und aufzudecke­n. Bei der Flugbuchun­g werden die sogenannte­n PNR-Daten (Passenger Name Record) erhoben und gerastert. Anschließe­nd könnten sie an eine neu eingericht­ete Fluggast daten zentralste­lle übermittel­t werden. Höhere Mindestlöh­ne für Maler und Lackierer

Im Maler- und Lackiererh­andwerk steigen ab 1. Mai 2018 die Mindestlöh­ne. Ungelernte Beschäftig­te verdienen dann bundesweit mindestens 10,60 Euro. Gelernte Arbeitnehm­er, also Gesellen, bekommen in Ostdeutsch­land mindestens 12,40 Euro, in Westdeutsc­hland 13,30 Euro. Für Steinmetze und Steinbildh­auer gilt ab Monatsbegi­nn der Mindestloh­n von 11,40 Euro bundesweit – bisher waren es in Ostdeutsch­land 20 Cent weniger.

Längere Ferien für Schüler in Nordrhein-Westfalen

Das erste Mal seit 1966 haben Schüler in Nordrhein-Westfalen eine ganze Woche Pfingstfer­ien. Die Schulen im Bundesland bleiben von Pfingstmon­tag (21. Mai 2018) bis Freitag (25. Mai 2018) geschlosse­n. Grund ist, dass die Feiertage in diesem Jahr günstig liegen und noch ungenutzte Ferientage zur Verfügung standen. nd

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Foto: imago/allOver-MEV Maler und Lackierer können sich freuen: Sie erhalten ab Mai in Ost und West höhere Mindestlöh­ne.

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