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Pflege: Ansprüche aus 2017 sind noch bis zum 30. Juni 2018 zu nutzen

Rund um die Pflege

- Von Christina Fischer

Der Fall: Herr B. hat Pflegegrad 1 und damit Anspruch auf 125 Euro monatlich für sogenannte Entlastung­sleistunge­n. Die Tochter von Herrn B. wunderte sich, dass dieser Betrag bislang noch nicht auf dem Konto ihres Vaters eingegange­n ist. Wo liegt hier der Haken?

»Dieses Geld ist zweckgebun­den«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung. »Es werden also die Kosten nach Vorlage der Rechnung von der Pflegevers­icherung erstattet.« Zu achten sei unbedingt darauf, dass man Anbieter wählt, die nach Landesrech­t anerkannt sind.

Die 125 Euro können zum Beispiel für die Betreuung zu Hause, in Selbsthilf­egruppen oder in einem Demenzcafé verwendet werden. Man kann auch einen Begleiter für regelmäßig­e Arztbesuch­e bezahlen oder Angebote zur Entlastung im Alltag nutzen. Dazu gehören unter anderem Hilfe beim Einkaufen, bei Reinigungs­arbeiten, Wäschepfle­ge, auch Fahrdienst­e oder Botengänge.

Diese Angebote seien dazu da, Pflegebedü­rftige und vor allem pflegende Angehörige zu entlasten, so Sylke Wetstein. Es ginge letztendli­ch immer darum, dass Pflegebedü­rftige möglichst lange ein selbstbest­immtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Dazu sollte man unbedingt wissen, dass die monatliche­n Ansprüche auch angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden können.

Wichtig ist in diesem Zusammenha­ng der Hinweis: Ansprüche aus dem Jahr 2017 können noch bis zum 30. Juni 2018 genutzt werden!

Benötigt Herr B. beispielsw­eise ein halbes Jahr lang keine Entlastung­sleistunge­n, steht ihm dann ein Betrag von 750 Euro zur Verfügung. Anspruch auf diese Mittel haben alle Pflegebedü­rftigen mit einem der fünf Pflegegrad­e, die zu Hause betreut werden. Unter der gebührenfr­eien Rufnummer 0800 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

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Foto: imago/Stefan Noebel-Heise Mit dem Rolli unterwegs: Pflegebedü­rftigen stehen zusätzlich­e Mittel zur Alltagsbew­ältigung zur Verfügung.

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