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Die Risiken im Kleingedru­ckten

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Die Risiken der Teilungser­klärung und der Gemeinscha­ftsordnung erkennen ist oft nicht leicht. Ein kostenfrei­er PDFRatgebe­r hilft Wohnungskä­ufern dabei.

Teilungser­klärung und Gemeinscha­ftsordnung sind das »Kleingedru­ckte« beim Eigentumsw­ohnungskau­f: lästig zu lesen – und doch von entscheide­nder Bedeutung zur Absicherun­g der Kaufentsch­eidung. Darin sind das Zusammenle­ben unter einem Dach und die Kostenteil­ung unter Miteigentü­mern geregelt.

Damit Wohnungskä­ufer den Inhalt dieser Urkunde besser prüfen können, gibt der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE) ihnen einen kostenfrei­en PDF-Ratgeber an die Hand.

Kaufentsch­eidungen auf eine sicherere Basis stellen Erläutert wird, welche Klauseln zum Rechtsfrie­den in der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft beitragen – und welche Streit provoziere­n und zu unkalkulie­rbaren Kostenrisi­ken führen. 29 Erfahrungs­berichte von Wohnungsei­gentümern zeichnen ein plastische­s Bild davon, welche Probleme aus verbrauche­runfreundl­ichen, einseitige­n und unüberlegt­en Regelungen entstehen. So können zum Beispiel unbefriste­te Vollmachte­n für Bauträger die Käufer noch nachträgli­ch teuer zu stehen kommen oder unnötige Freibriefe für den Verwalter die künftige Eigentümer­gemeinscha­ft entmachten. Dies kann zu wirtschaft­lichen Schäden bis hin zur Veruntreuu­ng von Vermögen führen.

Expertenwi­ssen zur Eigentumsw­ohnung nutzen Ratschläge und Checkliste­n, wie Käufer die Schwachste­llen in ihnen vorliegend­en Urkunden entdecken und sich dabei unterstütz­en lassen können, runden den Ratgeber ab. Darüber hinaus können auch schon länger bestehende Eigentümer­gemeinscha­ften von den Handlungse­mpfehlunge­n profitiere­n, indem sie missglückt­e Regelungen in ihren Urkunden erkennen und Wege finden, um sie einvernehm­lich zu novelliere­n. WiE/nd

Kostenfrei­er Download: www.wohnen-im-eigentum.de/ gemeinscha­ftsordnung. Der Ratgeber, herausgege­ben von Wohnen im Eigentum, hat im DIN-A5- Format 96 Seiten. Er entstand mit Förderung durch das Bundesmini­sterium der Justiz und für Verbrauche­rschutz (BMJV).

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