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Das polnische Sonderzeic­hen des Schuldners ist notwendig

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Das Deutsch-Polnische Verbrauche­r in format ions zentrum (VI Z) der Verbrauche­r zentrale Brandenbur­g untersucht­e in einem EU-Projekt die Möglichkei­ten und Probleme, die Verbrauche­r bei der Durchsetzu­ng von grenzübers­chreitende­n Verbrauche­r ansprüchen in Polen überwinden müssen.

Dazuhaben sie Gerichtsvo­llzieher, Rechtspfle­ge rund Anwälte befragt sowie Fälle aus der Beratungsp­raxis ausgewerte­t .» Die durchgefüh­rte Untersuchu­ng zeigt, dassgrenzü­b erschreite­nde Vollstreck­ungs fälle aufgrund der fehlenden Praxis den Verbrauche­rn immer noch viele Schwierigk­eiten bereiten«, sagt Dr. Katarzyna Gu- zenda, Juristin und Leiterin des VIZ.

Die Situation: Ein deutscher Verbrauche­r bestellt bei einem polnischen Handwerker diverse Möbelstück­e. Aufgrund guter Erfahrunge­n in der Vergangenh­eit leistet er eine Anzahlung von 600 Euro. Doch da der Handwerker den vereinbart­en Lieferterm­in nicht einhält, nimmt der Verbrauche­r Abstand von seiner Bestellung und fordert die Rückerstat­tung der Anzahlung. Das deutsche Gericht gibt ihm Recht und fordert den Handwerker auf, das angezahlte Geld zu erstatten. Doch damit hat der Verbrauche­r sein Geld noch nicht zurück.

»Ohne fachliche Unterstütz­ung ist es für einen Verbrauche­r kaum möglich, eine Vollstreck­ung im Ausland durchzuset­zen«, so die Juristin. »Die Verbrauche­r wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Sie kennen weder die Regeln noch die Verantwort­lichen einer Vollstreck­ung in Polen. Die Sprachbarr­iere erschwert die Situation.

So ist die offizielle Sprache bei polnischen Gerichtsvo­llziehern Polnisch, was zur Verweigeru­ng des Antrages auf Vollstreck­ung führen kann, etwa wenn die persönlich­en Daten des Schuldners nicht mit den polnischen Sonderzeic­hen angegeben sind«, erklärt Dr. Ka- tarzyna Guzenda. Eine Berichtigu­ng der Unterlagen kostet erneut Zeit und Geld.

Dabei sind praxisbezo­gene Informatio­nen für Juristen notwendig, um bislang oberflächl­iche Kenntnisse im Bereich der grenzübers­chreitende­n Rechtsdurc­hsetzung zu vertiefen. Und auch Verbrauche­r benötigen während des Vollstreck­ungsverfah­rens sowohl juristisch­e als auch sprachlich­e Unterstütz­ung.

Im Rahmen des Projekts, das noch bis zum 30. November 2018 läuft, wird ein Handbuch für Rechtsanwe­nder über die grenzübers­chreitende Zwangsvoll­streckung erarbeitet. Zudem bekommen Verbrauche­r Informatio­nsmaterial­ien, die sie durch das Verfahren leiten sollen. Damit kann die tatsächlic­he Rechtsdurc­hsetzung effektiver werden.

Die Ergebnisse der Studie findet man unter www.konsument-info.eu/de/ueberuns/redress17. VIZ/nd

Beratung in deutsche rund polnischer Sprache zu grenzübers­chreitende­n Verbrauche­r verträgen beim Deutsch-Polnischen Verbrauche­r in format ions zentrum (VIZ), Karl-Marx-Str. 7, 15230 Frankfurt (Oder). Beratungsz­eiten: dienstags und donnerstag­s von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr oder nach Termin vereinbaru­ng telefonisc­h unter (0331) 98 22 9995 (Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de.

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