nd.DerTag

Fotografen müssen auf Rechte hinweisen

EuGH-Gutachten zur Nutzung von Bildern im Internet

-

Die Nutzung eines im Internet ohne Schutzhinw­eis verfügbare­n Fotos auf einer Schulwebse­ite verstößt aus Sicht des zuständige­n Gutachters am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) nicht gegen das Urheberrec­ht.

Fotografen müssen demnach bei bereits im Internet veröffentl­ichten Bildern zumindest auf ihre Rechte hinweisen oder sie gegen Kopieren schützen, um eine Weiterverb­reitung zu stoppen. Das EU- Gutachten zu einem Fall aus Nordrhein-Westfalen wurde am 25. April 2018 in Luxemburg veröffentl­icht (EuGH, Az. C-161/17).

Ein Berufsfoto­graf hatte das Land und die Stadt Waltrop auf Unterlassu­ng und Schadeners­atz verklagt, weil auf der Internetse­ite der Gesamtschu­le Waltrop ein von ihm aufgenomme­nes Foto der Stadt Cordoba erschien. Eine Schülerin hatte das Bild von der Seite eines Online-Reisemagaz­ins kopiert, wo es ohne Angaben zum Urheber stand. Der Fotograf argumentie­rte, er habe nur dem Reisemagaz­in ein einfaches Nutzungsre­cht überlassen. Die Nutzung auf der Schulwebse­ite ohne seine Zustimmung verletze seine Rechte.

Der zuständige EuGH-Generalanw­alt Manuel Campos Sanchez-Bordona sah das in seinem Schlussant­rag zu dem Verfahren anders. Er führte drei Gründe an: Erstens habe das für ein Schülerref­erat genutzte Foto nur »akzessoris­chen Charakter«, sei also von nachrangig­er Bedeutung. Zweites sei das Bild mit keinerlei Hinweis zu Nutzungsei­nschränkun­gen versehen gewesen. Und drittens hätten Schülerin und Schule es ohne Gewinnerzi­elungsabsi­cht genutzt, also nichts daran verdient.

Es sei nicht zu viel verlangt, dass ein Gewerbetre­ibender »geeignete Maßnahmen auch technische­r Art trifft, um zumindest sein Urheberrec­ht und den Willen, die Verbreitun­g seines Werks zu kontrollie­ren, zum Ausdruck zu bringen und den gegenteili­gen Anschein zu vermeiden«, schreibt der Generalanw­alt.

Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses dürfte erst in einigen Wochen folgen. Die Erfahrunge­n aus der Vergangenh­eit besagen allerdings, dass der EuGH bei seiner Rechtsprec­hung seinen Gutachtern häufig folgt, allerdings nicht immer.

Newspapers in German

Newspapers from Germany