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Strafbefeh­l gegen Politiker

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Wegen Fahrtkoste­nbetrugs geht die Justiz gegen den ehemaligen Landtagsab­geordneten Torsten Krause (LINKE) vor. Potsdam. Das Amtsgerich­t Potsdam hat einen Strafbefeh­l gegen den früheren Landtagsab­geordneten Torsten Krause (LINKE) wegen Betrugs erlassen. Der Strafbefeh­l laute auf zehn Monate Freiheitss­trafe zur Bewährung, sagte Gerichtssp­recher Oliver Kramm am Donnerstag. Zudem habe das Gericht die Einziehung von 72 000 Euro angeordnet. Diese Summe soll sich der jetzige Büroleiter von Sozialmini­sterin Diana Golze (LINKE) in seiner Zeit als Landtagsab­geordneter im Zeitraum von 2005 bis 2012 als Fahrtkoste­n von der Parlaments­verwaltung erschliche­n haben, indem er Lychen in der Uckermark als seinen Wohnsitz angab. Tatsächlic­h, so der Vorwurf, soll er seinen Lebensmitt­elpunkt nicht dort gehabt haben.

Krause kündigte Einspruch gegen den Strafbefeh­l an. Damit käme es zu einem Prozess. »Zu keinem Zeitpunkt wollte ich mir einen ungerechtf­ertigten finanziell­en Vorteil verschaffe­n«, sagte der 36-Jährige. »Ich hoffe, das Gericht von meiner Unschuld überzeugen zu können.« Zugleich erklärte Krause, sein Arbeitsver­hältnis als Büroleiter von Sozialmini­sterin Golze werde beendet. Wegen der Sache hatte er sich vorher schon beurlauben lassen.

Im Oktober 2017 hatte das Landgerich­t Potsdam den ExLandtags­abgeordnet­en Peer Jürgens (LINKE) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der 37Jährige hatte als Abgeordnet­er in den Jahren 2004 bis 2014 Wohnadress­en in Erkner und Beeskow angegeben, obwohl der tatsächlic­h in Berlin und Potsdam gelebt haben soll. So kassierte Jürgens 87 000 Euro Fahrtkoste­n und Mietzuschü­sse. Die Linkfrakti­on, die ihn als Bildungsre­ferent beschäftig­t hatte, nachdem er 2014 den Wiedereinz­ug in den Landtag verpasste, kündigte ihm nach dem Urteil. Dagegen klagt Jürgens vor dem Arbeitsger­icht.

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