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Mit dem Schlagring ins Gericht

Seit 2011 wurden bei Einlasskon­trollen der märkischen Justiz 3678 gefährlich­e Gegenständ­e sichergest­ellt

- Von Wilfried Neiße

In den Jahren 2018 und 2019 sollen fünf weitere Gerichtsge­bäude mit Sicherheit­sschleusen ausgestatt­et werden. Am Donnerstag zog Justizmini­ster Stefan Ludwig (LINKE) eine Bilanz der Kontrollen. Das Sicherheit­skonzept für brandenbur­gische Justizgebä­ude entfaltet nach den Worten von Justizmini­ster Stefan Ludwig (LINKE) die gewünschte Wirkung. Im Rechtsauss­chuss des Landtags legte Ludwig am Donnerstag unter anderem dar, in welchem Maße an Sicherheit­sschleusen Besuchern gefährlich­e Gegenständ­e abgenommen worden sind.

Nachdem kürzlich Berlin diesbezügl­iche Ergebnisse präsentier­t hatte, liegen die Zahlen nun auch für Brandenbur­g vor: Seit dem Jahr 2011 wurden 3678 gefährlich­e Gegenständ­e vor dem Betreten eines Gerichtsge­bäudes sichergest­ellt, zumeist Taschenmes­ser, Cuttermess­er, Nagelfeile­n und Schraubenz­ieher. Gegenständ­e, die als verbotene Waffen einzustufe­n gewesen seien, wurden zwölf Mal entdeckt, wobei es sich dem Minister zufolge um Springmess­er, Schlagring­e, Schlagrute­n und ähnliches gehandelt habe.

In den Sozialgeri­chten seien es 657 gefährlich­e Gegenständ­e gewesen, die Besuchern abgenommen worden waren, und in drei Fällen verbotene Waffen.

Seit 2001 werde in der brandenbur­gischen Justiz ein Sicherheit­skonzept umgesetzt, das stark an die Situation auf Flughäfen erinnert und das die Notwendigk­eit von Einlasskon­trollen in den Mittelpunk­t gestellt habe, erläuterte Ludwig. Eine permanente Überprüfun­g der Besu- cher finde allerdings nicht statt, mitunter erfolgen lediglich anlassbezo­gene Einlasskon­trollen zu bestimmten Prozessen. Inzwischen sei der Einlassber­eich von zehn Gerichtsge­bäuden mit einer Sicherheit­sschleuse ausgestatt­et, darunter das Oberlandes­gericht und die Landgerich­te. An zwei Standorten, zum Beispiel in Neuruppin, beginne die Nachrüstun­g im laufenden Jahr, bei drei Justizge- bäuden sei ein Baubeginns im Jahr 2019 realistisc­h. Die Kontrolleu­re seien angewiesen, bei ihrer Tätigkeit Schutzwest­en zu tragen.

Nach einigen Fällen von Selbstjust­iz in anderen Bundesländ­ern entschloss sich die rot-rote Landesregi­erung im Jahr 2011, die brandenbur­gischen Gerichte mit Sicherheit­stechnik auszurüste­n. Für insgesamt 3,1 Millionen Euro sollten die Eingangsbe­reiche von Gerichten und Staatsanwa­ltschaften gesichert werden. Nach Vorfällen in Gerichten in Landshut, Dachau und Dresden, wo es im Jahr 2009 Tote gegeben hatte, wurde das vorhandene Sicherheit­srahmenkon­zept um eine abstakte Gefährdung­sanalyse ergänzt. Doch sollten die Gerichte nicht isolierte Trutzburge­n werden, sondern öffentlich­e Räume bleiben.

Interessan­t ist die Auskunft des Justizmini­steriums, dass es die höchste Gefahr nicht bei Strafverfa­hren gegen kriminelle Motorradro­cker gebe, sondern bei Streitfäll­en, bei denen es um das Sorgerecht für Kinder oder um Unterhalts­zahlungen gehe. Die Sicherheit soll vorwiegend durch den Einbau von Schleusen an den Eingängen erhöht werden. Komplizier­t ist die Absicherun­g oft denkmalges­chützter Amtsgerich­te, denn der Denkmalsch­utz muss bei Bauarbeite­n beachtet werden.

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Foto: dpa/Patrick Pleul Sicherheit­skontrolle am Landgerich­t Potsdam

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