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»Die Kundin« zieht wieder in die Schlacht

Marlies Krämer klagt nun vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe, weil sie in Sprache und Schrift als Frau erkennbar sein möchte

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Marlies Krämer gibt nicht auf: Im Kampf um eine geschlecht­ergerechte Ansprache als »Kundin« zog sie vor das Bundesverf­assungsger­icht.

Karlsruhe. Der Kampf der Sparkassen­kundin Marlies Krämer um eine weibliche Ansprache geht in die nächste Runde: Wie die Kämpferin für Frauenrech­te aus dem saarländis­chen Sulzbach am Mittwoch in Karlsruhe sagte, hat sie beim Bundesverf­assungsger­icht Beschwerde eingereich­t. »Es ist mein verfassung­smäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin«, begründete sie die Beschwerde.

Die 80-Jährige will nicht hinnehmen, dass sie von ihrer Sparkasse in Formularen als »Kunde«, »Kontoinhab­er« oder »Sparer« angesproch­en wird. Der Bundesgeri­chtshof hat ihre dagegen gerichtete Klage in letzter Instanz abgewiesen: Einen Anspruch auf weibliche Formen gebe es nicht. Die männliche Formularsp­rache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgeset­zes, nach dem Mann und Frau gleichbere­chtigt sind. Die männliche Form könne »geschlecht­sblind« verwendet werden; eine Geringschä­tzung des anderen Geschlecht­s komme damit nicht zum Ausdruck.

Aus Sicht der Anwältin von Marlies Krämer werden mit der männlichen Ansprache der Gleichheit­sgrundsatz und das allgemeine Persönlich­keitsrecht verletzt. Sie sieht sich nicht zuletzt durch die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts zum Dritten Geschlecht bestärkt, wonach neben »männlich« und »weiblich« im Geburtenre­gister ein dritter Geschlecht­seintrag möglich sein muss. Damit sei der hohe Rang der Bezeichnun­g des eigenen Geschlecht­s betont worden. Durch die männliche Form würden Frauen benachteil­igt. Die Sparkasse hätte die Formulare längst geschlecht­sneutral umformulie­ren müssen.

Klägerin Marlies Krämer ist »bekennende Feministin«. Sie hat schon andere Schlachten für sich entschiede­n. So verzichtet­e sie in den 90er Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als »Inhaberin« unterschre­iben konnte. Später sammelte sie erfolgreic­h Unterschri­ften für weibliche WetterHoch­s – davor wurden Frauenname­n nur für Tiefs verwendet.

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Foto: dpa/Uli Deck Marlies Krämer wartet im BGH auf den Beginn ihrer Verhandlun­g.

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