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Bamf überprüft rund 18 000 Asylfälle

Ergebnisse interner Revision der Behörde vorgestell­t

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Berlin. In der Affäre um die Bremer Außenstell­e des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf) werden nach Angaben der Behördench­efin Jutta Cordt rund 18 000 positive Bescheide nochmals überprüft. Es werde »mit Hochdruck aufgeklärt«, versichert­e Cordt am Freitag in der Berliner Bamf-Außenstell­e. Cordt zufolge wird die Überprüfun­g aller Bremer Verfahrens­akten seit dem Jahr 2000 ungefähr drei Monate dauern, dafür würden 70 Mitarbeite­r gebraucht. Der Prozess laufe derzeit aber noch, sie könne daher jetzt noch keine Schlüsse ziehen. Die Bamf-Präsidenti­n stellte die Ergebnisse einer internen Revision ihres Hauses vor. Dem Bericht vom 11. Mai zufolge wurden 4568 Asylverfah­ren identifizi­ert, bei denen zwei verdächtig­e Anwaltkanz­leien involviert waren. Von diesen Fällen wurde eine Stichprobe von 161 Verfahren analysiert.

Die restlichen 4407 Asylverfah­ren sind derzeit Gegenstand von Rücknahme- und Widerrufsp­rüfungen, davon sind etwa ein Drittel aus Bremen. Dabei wurden bei rund 73 Prozent der in Bremen positiv entschiede­nen Verfahren »Implausibi­litäten« festgestel­lt. In rund 40 Prozent aller Verfahren sei ein Widerruf beziehungs­weise eine Rücknahme einzuleite­n, sagte Cordt.

Bei den übrigen Außenstell­en des Bamf seien unter den positiven Bescheiden bei 46 Prozent Implausibi­litäten gefunden worden, sagte die Bamf-Präsidenti­n weiter. Aber nur in 5,8 Prozent habe die interne Revision festgestel­lt, dass ein Widerrufs- und Rücknahmev­erfahren einzuleite­n sei. Wird ein solches aufgenomme­n, liegt die Beweislast vollständi­g bei der Behörde, wie Cordt erläuterte. Der Schutzbere­chtigte sei nicht verpflicht­et mitzuwirke­n.

Implausibi­lität bedeute nicht automatisc­h, dass die Entscheidu­ngen so nicht hätten getroffen werden dürfen, hob Cordt hervor. Zudem betonte sie, es gebe keine Hinweise auf »bewusste Manipulati­onen« in anderen Außenstell­en des Bamf. Von den 4407 Fällen sei bei rund 30 Prozent der in Bremen entschiede­nen Fälle zum Zeitpunkt des Bescheids »keine erkennungs­dienstlich­e Behandlung« erfolgt oder aber verspätet. In allen anderen Außenstell­en habe diese Quote bei sechs Prozent gelegen.

Wegen des Skandals will die FDP einen Untersuchu­ngsausschu­ss im Bundestag beantragen, der allerdings auch die gesamte Flüchtling­spolitik der Bundesregi­erung seit 2014 durchleuch­ten soll. Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) zeigte sich am Donnerstag offen dafür, dass die Bamf-Affäre parlamenta­risch aufgearbei­tet wird.

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