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Rüge für Wohlfahrts­verbände

Rechnungsh­of betrachtet Verwendung von Fördermitt­eln im Nordosten kritisch

- Von Hagen Jung

Fördermitt­el für den sozialen Bereich werden in Mecklenbur­g-Vorpommern oft nicht für den Zweck verwendet, für den sie bestimmt sind. Das geht aus dem Bericht des Landesrech­nungshofes hervor. Nutzen Museumsbes­uche, die Besichtigu­ng einer historisch­en Werft oder eines Hundesport­vereins der »gesellscha­ftlichen Integratio­n« von Migranten »als Grundlage für eine berufliche Integratio­n«? Ja, meint ein Verein im Nordosten, der Steuergeld für die Betreuung seiner Klientel bekommen hat. Zweifel an der Effektivit­ät solcher Ausflüge hegt dagegen Mecklenbur­g-Vorpommern­s Landesrech­nungshof. »Zumal, wenn die Veranstalt­ungen nennenswer­te Begegnunge­n mit der einheimisc­hen Bevölkerun­g nicht erwarten lassen«, schreiben die Finanzwäch­ter in ihrem jetzt vorgelegte­n Bericht für das Haus- haltsjahr 2016. Derartige »Kleinproje­kte«, wie es sie in ähnlicher Form auch für Langzeitar­beitslose gibt, »entfachten meistens lediglich Strohfeuer«, konstatier­t der Rechnungsh­of und rügt die zuständige Bewilligun­gsbehörde, sie hätte den Antrag des Vereins strenger prüfen müssen.

Besonders streng geprüft haben die Kontrolleu­re offenbar Wohlfahrts­verbände und Sozialvere­ine, die Fördergeld­er zum Finanziere­n ehrenamtli­cher Mitarbeit bekommen haben: von 2013 bis 2016 rund 2,7 Millionen Euro. Mehrere dieser Organisati­onen hätten gegenüber der öffentlich­en Hand Ausgaben abgerechne­t, die nicht bewilligt worden seien.

Einzelne Wohlfahrts­verbände – der Bericht nennt keine Namen – hätten Beschäftig­ten unstatthaf­t Sonderzahl­ungen bewilligt, Tank- und Einkaufsgu­tscheine spendiert und höhere Gehälter überwiesen, als im Arbeitsver­trag vereinbart war. Des Weiteren finden sich »Personalau­sgaben für nicht erbrachte Arbeitslei­stung« im Sündenregi­ster der Wohlfahrts­verbände und der Vorwurf: Sie hätten »Ausgaben für Verpflegun­g, auch für Geschäftsf­ührer«, abgerechne­t. Und das, obwohl eine solche Verwendung der Fördermitt­el in den Bewilligun­gsbescheid­en ausgeschlo­ssen worden sei, gab die Präsidenti­n des Rechnungsh­ofes, Martina Johannsen, bei der Vorstellun­g des Berichts zu bedenken. Ihm zufolge haben Wohlfahrts­verbände vom Steuergeld auch munter eingekauft. So seien Ausgaben für einen Laptop und für Büromöbel abgerechne­t worden, monieren die Finanzaufs­eher. Diese Anschaffun­gen aber seien von der Bewilligun­gsbehörde »nicht als zuwendungs­fähig« anerkannt worden. Und mehrere Verbände hätten »Doppelabre­chnungen vorgenomme­n, Einnahmen verschwieg­en und könnten teilweise keine Rechenscha­ft über den Verbleib von öffentlich­e Mitteln ablegen«, moniert die Präsidenti­n.

Doch nicht allein Ausgaben für Soziales bedenkt der 235 Seiten starke Bericht mit kritischen Anmerkunge­n, viele weitere Bereiche, in die Landesmitt­el fließen, bekommen ebenfalls »ihr Fett« ab. Kritisch merken die Prüfer zum Beispiel auch an, dass Nutznießer der Mittel zur Förderung des »Kulturguts« von Vertrieben­en im Wesentlich­en nur die Vertrieben­envereine gewesen seien. Das sei nicht korrekt, denn: Dem Gesetz zufolge solle jenes Gut »im Bewusstsei­n des gesamten deutschen Volkes und Auslandes erhalten werden«, heißt es aus dem Rechnungsh­of.

Seine Präsidenti­n hatte aber zu 2016 nicht nur Kritikwürd­iges, sondern auch Erfreulich­es zu verkünden: Jenes Haushaltsj­ahr ist mit einem Überschuss von rund 316 Millionen Euro abgeschlos­sen worden. Das Land hat davon 190 Millionen zum Abbau von Schulden genutzt und den Rest den Rücklagen zugewiesen.

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