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Wahlalter 16 in Thüringen wird überprüft

AfD-Klage beschäftig­t nun das Verfassung­sgericht

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Weimar. Der politische Streit um das auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter in Thüringen beschäftig­t nun auch die Verfassung­srichter in Weimar. Am 12. Juni verhandelt das Gericht eine Klage der AfDLandtag­sfraktion, mit der diese das Wahlrecht für Minderjähr­ige bei Kommunalwa­hlen verfassung­srechtlich infrage stellt. »An dem Tag der mündlichen Verhandlun­g wird allerdings noch keine Entscheidu­ng fallen«, sagte ein Gerichtssp­recher.

Der Landtag hatte 2015 das Wahlalter bei Kommunalwa­hlen in Thüringen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Deshalb konnten bei den Landrats- und Oberbürger­meisterwah­len im April auch Tausende 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Ein Eilantrag der AfD-Fraktion, dies kurz vor der Kommunalwa­hl noch zu verhindern, hatte beim Verfassung­sgericht keinen Erfolg.

Jetzt soll die Frage jedoch grundsätzl­ich geklärt werden. Bei der Verhandlun­g geht es darum, ob die Änderung im Kommunalwa­hlgesetz möglicherw­eise gegen die Verfassung verstößt und der Landtag sie korrigiere­n muss.

Das Vorhaben der AfD, die Landratswa­hlen in einigen Kreisen anzufechte­n, wurde inzwischen fallengela­ssen. »Die Kreisverbä­nde haben sich dagegen entschiede­n«, sagte Landesspre­cher Stefan Möller auf Anfrage. Es gebe seines Wissens nach nur eine Wahlanfech­tung eines AfD-Mitglieds, die die Landratswa­hl im Kreis Sonneberg betreffen solle.

Nach Angaben des Gerichtssp­rechers werden sich die Verfassung­srichter bei dem Termin Mitte Juni auch mit der Frage befassen, ob Minderjähr­ige und Bürger aus anderen EU-Ländern bei Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheide eine Stimme haben. Auch das will die AfD-Landtagsfr­aktion verfassung­srechtlich überprüft sehen.

Die Senkung des Wahlalters hat sich die rot-rot-grüne Koalition zur Aufgabe gemacht. LINKE, SPD und Grüne werben bei den Opposition­sfraktione­n CDU und AfD dafür, das Wahlalter auch bei Landtagswa­hlen zu senken.

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