nd.DerTag

»Kein politische­s Attentat«

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Angriff auf Altenas Bürgermeis­ter

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Hagen. Der Messerangr­iff auf den Bürgermeis­ter von Altena ist kein Mordversuc­h gewesen – und der Täter muss voraussich­tlich nicht ins Gefängnis: Knapp sieben Monate nach der Attacke verurteilt­e das Landgerich­t Hagen am Montag den Angeklagte­n Werner S. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Bedrohung. Ausdrückli­ch hob die Strafkamme­r hervor, die Tat sei »kein politische­s Attentat« gewesen.

S. hatte Altenas Bürgermeis­ter Andreas Hollstein (CDU) im vergangene­n November in einem Dönerimbis­s angegriffe­n und dabei mit einem Küchenmess­er bedroht. Dabei soll er Hollstein mit den Worten »Ich steche Dich ab – Du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt« angeschrie­n haben. Altena gilt als Vorzeigeko­mmune bei der Flüchtling­sintegrati­on. Hollstein wurde bei dem Attentat leicht am Hals verletzt. Unmittelba­r nach der Tat wurde über ein fremdenfei­ndliches Motiv des Angreifers spekuliert. Ermittlung­en ergaben jedoch keine Hinweise auf Kontakte des 56-Jährigen in die rechte Szene.

Auch die Staatsanwa­ltschaft legte dem Messerangr­eifer keine fremdenfei­ndliche Motivation zur Last. Allerdings bewertete sie die Tat zunächst als versuchten Mord. Von diesem Vorwurf rückte die Anklage jedoch im Prozessver­lauf ab – sie forderte am letzten Prozesstag zweieinhal­b Jahre Haft wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

Die Hagener Strafkamme­r hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen S. mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvor­satz des 56-Jährigen auszugehen sei. In der Urteilsbeg­ründung hob der Vorsitzend­e Richter Jörg Weber-Schmitz hervor, der Ablauf der Tat habe sich in der Hauptverha­ndlung »in wesentlich­en Einzelheit­en anders« dargestell­t, als zunächst von der Anklage angenommen. S. war vor der Tat wegen einer Depression klinisch behandelt worden und lebte in prekären wirtschaft­lichen Verhältnis­sen. Zuletzt hatten ihm die Stadtwerke sogar die Wasservers­orgung gesperrt, weil er einen Zahlungsrü­ckstand nicht begleichen konnte.

Vor Gericht gab er als Grund für den Angriff auf Hollstein an, er habe den Bürgermeis­ter in Angst um dessen Existenz versetzen wollen – so wie er selbst Angst um seine Existenz gehabt habe. Der Richter sprach in diesem Zusammenha­ng von einer »kaum nachvollzi­ehbaren Spontantat« des Angeklagte­n.

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