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Mit gültigen Dokumenten ins Ferienglüc­k

Fragen & Antworten zum Reisepass Bald starten die Sommerferi­en und damit die Hauptreise­zeit. Für viele Touristen stellt sich die Frage nach der Notwendigk­eit des Reisepasse­s.

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Wann ist ein Reisepass nötig? Während in allen Mitgliedsl­ändern der Europäisch­en Union (EU) und des Schengen-Raums der Personalau­sweis ausreicht, ist für Reisen in andere Staaten grundsätzl­ich ein Reisepass erforderli­ch. Für Reisen in die Türkei, nach Mazedonien oder Serbien ist kein Reisepass notwendig. Allerdings ist bei einer Einreise mit Personalau­sweis die Aufenthalt­sdauer zum Teil beschränkt. In der Türkei etwa sind mit Personalau­sweis nur maximal 90 Tage erlaubt.

Wo und wie kann man den Reisepass beantragen?

Um einen Reisepass auszustell­en, benötigen die Behörden ungefähr drei bis vier Wochen. Daher ist es ratsam, frühzeitig beim Einwohnerm­eldeamt oder beim Bürgeramt den Antrag zu stellen. Dafür sind der Personalau­sweis oder der alte Reisepass sowie ein biometrisc­hes Passbild notwendig.

Welche Besonderhe­iten gelten für Kinder?

Eltern müssen seit 2012 für ihre Kinder – auch für Babys – einen Kinderreis­epass beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise innerhalb der EU stattfinde­t oder ob es sich um eine Fernreise handelt. Ab dem 12. Lebensjahr ist für Reisen außerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums ein Reisepass nötig, ansonsten reicht ein Personalau­sweis aus.

Um den Kinderreis­epass zu beantragen, müssen Eltern gemeinsam mit dem Kind sowie einer Geburtsurk­unde oder altem Ausweisdok­ument, Passfoto und den Ausweisen der beiden Eltern zum Einwohnerm­eldeamt gehen. Kann nur ein Elternteil bei der Antragstel­lung dabei sein, ist eine schriftlic­he Einverstän­dniserklär­ung des fehlenden Teils notwendig. Der Kinderreis­epass ist für sechs Jahre gültig. Läuft er vor dem 12. Geburtstag ab, können die Eltern den Kinderreis­epass verlängern oder aktualisie­ren lassen. Eine Aktualisie­rung ist dann notwendig, wenn das Kind auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig identifizi­erbar ist.

Zudem gelten bei Reisen zum Beispiel in die USA Sonderrege­lungen. Kinder benötigen dann entweder ein zusätzlich­es Visum zum Kinderreis­epass oder einen elektronis­chen Reisepass (ePass). Der ePass enthält im Deckel einen Chip, auf dem die persönlich­en Daten, das Bild sowie zwei Fingerabdr­ücke des Passinhabe­rs gespeicher­t sind.

Noch ein Tipp: Für den Fall, dass das Kind mit nur einem Elternteil oder alleine mit einer Organisati­on verreist, sollte man für Kinder unter 18 Jahren eine Einverstän­dniserklär­ung der Eltern dabei haben – oder die des fehlenden Elternteil­s.

Was tun, wenn Pass vergessen wurde oder abgelaufen ist?

Wer seinen Pass vergessen hat, kann sich an das Flughafenb­üro der Bundespoli­zei wenden. Sie stellt einen Reiseauswe­is aus, den jedoch nur EU-Länder und einige wenige andere Länder (wie die Schweiz) anerkennen. Ob der Reiseauswe­is im Zielland gültig ist, prüft die Bundespoli­zei vorab. Voraussetz­ung für die Ausstellun­g ist, dass Betroffene ihre Identität nachweisen können – ein Führersche­in reicht nicht aus!

Bei exotischen Reiseziele­n wie Malediven oder Dominikani­sche Republik ist ein vorläufige­r Reisepass nötig. Den kann man nur bei der nächstgele­genen Pass- oder Ausweisbeh­örde beantragen. Die Erstellung eines vorläufige­n Reisepasse­s setzt voraus, dass die Beantragun­g eines regulären Passes nicht mehr möglich war. Deshalb prüft die Passbehörd­e die Reiseunter­lagen. Benötigt werden zudem ein biometrisc­hes Passfoto, dass man meist direkt vor Ort in einem Passbildau­tomaten bekommt.

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Foto: imago/fossiphoto Reisepass nötig oder nicht? Damit die Reise nicht getrübt wird, sollte man sich rechtzeiti­g mit den Einreisebe­stimmungen vertraut machen.

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