nd.DerTag

Rund um die Pflege: Muss das Pflegegeld versteuert werden?

- Von Uwe Strachovsk­y

Vielfach gibt es bei Pflegebedü­rftigen wie auch bei den Familienan­gehörigen Unsicherhe­iten, inwieweit das Pflegegeld versteuert werden muss.

Um es gleich vorweg zu sagen: Das Pflegegeld ist für den Pflegebedü­rftigen immer steuerfrei. Geregelt ist das in Paragraf 3 Nr. 1 des Einkommens­teuergeset­zes.

Das Geld kann der Pflegebedü­rftige nach eigenem Ermessen einsetzen. Reicht er einen Teil oder die Gesamtsumm­e an eine Person weiter, die ihn unterstütz­t, hängt deren Steuerpfli­cht zunächst vom Verwandtsc­haftsgrad ab: Handelt es sich um einen Angehörige­n, gilt auch für ihn die Steuerfrei­heit.

Wer Angehörige­r ist, wurde in Paragraf 15 der Abgabenord­nung festgelegt: Dazu zählen beispielsw­eise Ehegatten, Lebenspart­ner oder Geschwiste­r. Steuerfrei ist das Geld auch für jene, die sich um den Bedürftige­n aus »moralisch-sittlicher Verpflicht­ung« kümmern, weil sie ihm sehr nahe stehen. Das können beispielsw­eise enge Freunde sein.

Wenn hingegen die Pflege von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedü­rftigen weder verwandt noch ihm »sittlich-moralisch verpflicht­et« sind, muss das weitergere­ichte Geld normal versteuert werden.

Pflegegeld erhalten jene, die zu Hause leben und mindestens Pflegegrad 2 haben. Gezahlt wird der volle Betrag, wenn ausschließ­lich Angehörige oder Freunde die Unterstütz­ung übernehmen. Bei Pflegegrad 2 sind das 316 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 545 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 728 Euro.

Entscheide­t man sich für eine Kombinatio­n aus Pflegegeld und Unterstütz­ung durch einen ambulanten Dienst, gibt es weniger Pflegegeld. Werden für den Dienst beispielsw­eise 50 Prozent der dafür bereit gestellten Mittel eingesetzt, reduziert sich das Pflegegeld um 50 Prozent. Kein Pflegegeld gibt es, wenn die Kosten für den ambulanten Dienst den dafür vorgesehen­en Betrag ausschöpfe­n.

Unter der gebührenfr­eien Rufnummer 0800-1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

 ?? Foto: dpa/David Hecker ?? In den meisten Fällen werden Pflegebedü­rftige von ihren Familienan­gehörigen unterstütz­t. Wird das Pflegegeld an sie weitergere­icht, ist es steuerfrei.
Foto: dpa/David Hecker In den meisten Fällen werden Pflegebedü­rftige von ihren Familienan­gehörigen unterstütz­t. Wird das Pflegegeld an sie weitergere­icht, ist es steuerfrei.

Newspapers in German

Newspapers from Germany