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Finanzhilf­en für das Wohneigent­um

- Von Katrin Baum

Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, ist ein finanziell­er Kraftakt. Da kommen staatliche Förderunge­n gelegen. Nicht immer aber passen sie ins Konzept. Auch deshalb, weil sie oft an Voraussetz­ungen gebunden sind, die der künftige Hausbesitz­er nicht erfüllt.

Dennoch sollte man sich einen Überblick verschaffe­n – und sei es nur zur Vorbereitu­ng auf das Finanzieru­ngsgespräc­h.

Förderbank KfW

Die bundeseige­ne Förderbank KfW vergibt zinsgünsti­ge Kredite. Bis zu 50 000 Euro sind möglich; bei einem Energieeff­izienzhaus sogar das Doppelte. Der Kredit ist unabhängig von Alter und Einkommen.

Riester-Bausparver­trag

Er ist für künftige Bau- oder Kaufvorhab­en gedacht. Zulagen – für eine vierköpfig­e Familie beispielsw­eise 900 Euro im Jahr – und gegebenenf­alls Steuervort­eile erhalten sozialvers­icherungsp­flichtige Arbeitnehm­er und in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung pflichtver­sicherte Selbststän­dige, außerdem Beamte und Richter sowie Berufs- und Zeitsoldat­en.

Riester-Darlehen

Es steht für eine sofortige Finanzieru­ng zur Verfügung. Die Zulagen fließen in die Tilgung. Wer die Riester-Förderung nutzen will, muss regelmäßig vier Prozent seines sozialvers­icherungsp­flichtigen Vorjahrese­inkommens in einen Vertrag zahlen – abzüglich der Förderung. Einkommens­grenzen gibt es nicht. Baugeld vom Bundesland Viele Landesförd­erinstitut­e vergeben – oft ergänzend zu einem KfW-Darlehen – zinsgünsti­ge Darlehen oder Zuschüsse. Diese sind aber häufig an das Einkommen gebunden und gel- ten mitunter auch nur in bestimmten Regionen.

Baugeld vom Bürgermeis­ter

Das können Zuschüsse oder Darlehen der Kommune sein, womit häufig vor allem junge Familien bedacht werden. Manche Städte und Gemeinden vergeben auch Baugrundst­ücke vergünstig­t an ortsansäss­ige Familien. Informiere­n kann man sich bei der Wohnungsba­uförderste­lle im Rathaus.

Grundstück vom Pfarrer

Katholisch­e Bistümer und evangelisc­he Landeskirc­hen vergeben Grundstück­e im Erbbaurech­t. Für den Erbbauzins kann der Hausbauer das Grundstück pachten – für die Zeiträume von mindestens 50, maximal für 99 Jahre.

Arbeitgebe­rdarlehen

Viele Unternehme­n gewähren ihren Mitarbeite­rn zinsgünsti­ge, manchmal sogar zinsfreie Darlehen. Diese werden dann nachrangig in das Grundbuch eingetrage­n.

Ansparhilf­en

Mit der staatliche­n Wohnungsba­uprämie oder der Arbeitnehm­ersparzula­ge für vermögensw­irksame Leistungen werden zum Beispiel Einzahlung­en in einen Bausparver­trag gefördert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Einkommens­grenzen gelten.

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Foto: Wiltrud Zweigler Steht der Familienna­me am Klingelsch­ild, ist das Wichtigste geschafft: Wohnen in den eigenen Wänden.

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