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Vorsicht bei günstigen Dienstleis­tungsangeb­oten an der Haustür

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Eine Cottbuseri­n wurde mit einem Trick zum Matratzenk­auf überredet: Sie beauftragt­e eine Firma für eine günstige Heizkörper­reinigung. Doch zum Termin erschien nicht nur eine Mitarbeite­rin, die für die Reinigung zuständig war, sondern ein weiterer Kollege, der die Verbrauche­rin wortgewand­t zum Kauf einer mehr als 1000 Euro teuren Matratze überredete. Sie unterschri­eb einen Kaufvertra­g und leistete noch vor Ort eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro.

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) empfiehlt, günstige Dienstleis­tungsangeb­ote an der Haustür mit Vorsicht zu genießen. »Die oftmals geschulten Vertreter sind darin geübt, den Überraschu­ngseffekt auszunutze­n und dem überrumpel­ten Verbrauche­r einen teuren Vertrag aufzuschwa­tzen«, sagt Sabine Fischer-Volk, Verbrauche­rrechtsexp­ertin bei der VZB. »Verbrauche­r, die in eine solche Situation geraten, sollten sich nicht einschücht­ern lassen und den eigentlich ungewollte­n Vertrag nicht unterzeich­nen. Keinesfall­s sollten Betroffene noch in der Wohnung eine Anzahlung leisten, da es schwierig sein kann, diese im Nachhinein zurückzube­kommen«, so FischerVol­k weiter.

Wer unsicher ist, ob es sich um einen seriösen Dienstleis­ter handelt, kann einen Freund oder Verwandten bitten, bei dem vereinbart­en Termin anwesend zu sein. Haben Betroffene zu Hause einen unerwünsch­ten Vertrag schließlic­h doch unterschri­eben, dann ist dieser zwar wirksam, kann aber widerrufen werden.

»Mit dem Widerrufsr­echt haben Verbrauche­r zum Beispiel bei unerwünsch­ten Ver- tragsabsch­lüssen in der Wohnung oder an der Haustür die Möglichkei­t, sich von dem Vertrag wieder zu lösen«, erklärt die Verbrauche­rrechtsexp­ertin.

Wie wichtig dieses Recht für Betroffene ist, zeigt der Vorfall in Cottbus. Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g mahnte das Unternehme­n erfolgreic­h ab, weil die im Vertrag enthaltene­n Widerrufsi­nformation­en fehlerhaft waren, und konnte so der Cottbuseri­n helfen, sich von dem ungewollte­n Vertrag wieder zu lösen. Das Unternehme­n verpflicht­ete sich inzwischen, zukünftig korrekt zum gesetz- lichen Widerrufsr­echt zu informiere­n. VZB/nd

Verbrauche­r, die Fragen zum Widerrufsr­echt haben, können sich zur Beratung an die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g wenden: – persönlich­e Verbrauche­rberatung nach Terminvere­inbarung unter (0331) 98 22 9995 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online www.verbrauche­rzentraleb­randenburg.de/termine, – telefonisc­he Beratung unter (09001) 775 770 (Zeiten wie vorstehen, 1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend),

– E-Mailberatu­ng auf www.meine-verbrauche­rzentrale.de/DEBB/emailberat­ung

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