nd.DerTag

Auch Versichere­r wollen sie nutzen

Dashcam-Aufnahmen

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Nach dem grundsätzl­ichen Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) zu zulässigen DashcamAuf­nahmen im Auto (siehe ndratgeber vom 6. Juni 2018) werden nun auch die Versicheru­ngen auf die Technik zurückgrei­fen. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversic­herer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleich- tern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrt­versicheru­ng beim Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicheru­ng trotz eines Unfalls möglicherw­eise behalten dürfen. »Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgesc­hehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfr­eiheitsrab­att«, so der GDV-Experte. Auch beim Kampf gegen Versicheru­ngsbe- trug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkei­ten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigefü­hrt wurde, »ob jemand beispielsw­eise ganz vorsätzlic­h plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam«.

Der Bundesgeri­chtshof hatte am 15. Mai 2018 in einem Grundsatzu­rteil entschiede­n, dass Aufnahmen von Auto-Minikamera­s bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte diese Frage unterschie­dlich bewertet.

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