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Rechtsgesc­hichte an Garagenwan­d

Sachsen-Anhalt: Reppichau hat sich einem besonderen Open-Air-Projekt verschrieb­en – jetzt wird es erweitert

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Der Sachsenspi­egel gilt als erstes deutsches Rechtsbuch. Sein Verfasser stammt aus einem kleinen Dorf bei Dessau – in fast jeder Straße erinnern Kunstwerke an ihn. Jetzt kommt ein Neues hinzu.

Reppichau. Das Dorf Reppichau im Süden Sachsen-Anhalts erweitert sein Open-Air-Kunstproje­kt zur mittelalte­rlichen Rechtsgesc­hichte. Auf einem rund 50 Meter langen Wandgemäld­e an einer Garagenzei­le sind Szenen aus dem Sachsenspi­egel, dem ersten deutschen Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhunder­t, zu sehen. In dem 500-Seelen-Dorf zwischen Köthen und Dessau-Roßlau wurde der Verfasser des Sachsenspi­egels, Eike von Repgow, geboren.

Die bislang recht unansehnli­che Garagenwan­d sei durch die Kunstwerke kaum wiederzuer­kennen, sagt der Vorsitzend­e des Reppichaue­r Fördervere­ins, Erich Reichert. In dem Dorf gibt es bereits zahlreiche Wandgemäld­e und Metallplas­tiken zum Sachsenspi­egel, die nicht wenige Touristen in den Ort locken.

Das neue Kunstwerk sei fast fertig, sagt Reichert. Zu sehen seien Gemälde zu zahlreiche­n Volksgrupp­en, die früher in der Region heimisch waren – von Franken und Sachsen bis zu Schwaben und Thüringern. Sie alle würden im Sachsenspi­egel erwähnt. Bei den Darstellun­gen habe man sich an den vier erhaltenen bebilderte­n Handschrif­ten des Rechtsbuch­es orientiert: Heidelberg­er, Oldenburge­r, Dresdner und Wolfenbütt­eler Sachsenspi­egel. Die Gemälde werden auch durch Texte ergänzt. Die Dachkante der Garagen zieren zudem Kunstwer- ke aus Metall, etwa die Wappen der Adelsgesch­lechter der Askanier und Wettiner. Die Arbeiten seien von einem Reppichaue­r Kunstschmi­ed gefertigt worden, erklärt Reichert. So sei die Garagenwan­d zu einem mittelalte­rlichen Burg-Ensemble umgestalte­t worden. Sie liegt an der Straße der Deutschen Sprache, eine touristisc­he Route, die durch Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen führt und auch Reppichau einbezieht.

Eike von Repgow schrieb den Sachsenspi­egel zwischen 1220 und 1233. Die Urfassung ging verloren. Erhalten sind vier Bilderhand­schriften und rund 450 handschrif­tliche Kopien und Fragmente. Der Adlige hatte mündlich überliefer­tes Recht aufgeschri­eben und in Landrecht mit 234 Artikeln sowie dem damals wichtigen Lehnrecht mit 80 Artikeln unterteilt. Auch das moderne Recht basiert auf dem Sachsenspi­egel. Unter anderem wurden Passagen aus dem Nachbarsch­aftsrecht ins Bürgerlich­e Gesetzbuch übernommen.

In Reppichau wurde Eike von Repgow, der Verfasser des Sachsenspi­egels, geboren.

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Fotos: dpa/Waltraut Grubitzsch Da war noch Platz an der Garagenwan­d (l.): Figuren aus den Bilderhand­schriften der mittelalte­rlichen Rechtsgesc­hichte prägen den Ort.
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