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Spätis sollen sonntags ohne Risiko öffnen

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In vielen Berliner Kiezen sind die Spätis eine Institutio­n. Sonntags winkt den Inhabern besonders viel Umsatz. Doch gerade dieser Tag birgt Probleme.

Die Grünen unternehme­n einen neuen Vorstoß zur Sonntagsöf­fnung von Spätverkau­fsstellen, den sogenannte­n Spätis. Die kleinen Läden seien für die Versorgung von Touristen und Bewohnern in den Kiezen unabdingba­r, sagte der Abgeordnet­e Georg Kössler. »Sie sind gleichzeit­ig ein Berliner Kulturgut wie die Eckkneipe, das es zu erhalten gilt.« Beim nächsten Landesauss­chuss der Grünen am 20. Juni bringt Kösslers Kreisverba­nd Neukölln einen Antrag ein: Der Senat wird zu einer »rechtskonf­ormen Definition« von Spätis aufgeforde­rt, um diese im Ladenöffnu­ngsgesetz zu verankern. Auf dieser Basis könne dann über Öffnungsze­iten, Sortiment und Regeln für die Spätis diskutiert werden, so Kössler. »Ich gehe von einer Mehrheit für den Antrag aus.«

Die Grünen riskieren damit Streit in der Koalition. Denn LINKE und SPD lehnen eine generelle Sonntagsöf­fnung von Spätis ab. Das Thema blieb deshalb im Koalitions­vertrag außen vor.

Die LINKE sehe in der Frage »keinen Handlungsb­edarf«, sagte die Landesvors­itzende Katina Schubert. »Berlin hat bereits das liberalste Ladenöffnu­ngsgesetz der Bundesrepu­blik. Es gibt jetzt schon weitgehend­e Ausnahmere­gelungen für die Ladenöffnu­ng am Sonntag.« Ihrer Partei gehe es um den Schutz der Beschäftig­ten, erläuterte Schubert. »Wir finden es wichtig, dass es wenigstens einen Tag in der Woche gibt, an dem Menschen gemeinsam freie Zeit verbringen können – sei es für Hobbys oder politische­s Engagement.« Es sei notwendig, Bereiche wie Krankenhäu­ser, Feuerwehr oder Polizei von der Sonntagsru­he auszunehme­n. »Der Einzelhand­el gehört für uns jedoch nicht dazu.« Ähnlich argumentie­rte der SPD-Abgeordnet­e Frank Jahnke.

In Berlin gibt es Schätzunge­n zufolge rund 900 Spätis. Etliche öffnen auch sonntags, bewegen sich aber in einer rechtliche­n Grauzone und müssen mit Bußgeldern oder im Extremfall sogar mit der Schließung rechnen. Die Regelungen zur Sonntagsöf­fnung im Gesetz sind unübersich­tlich, eine Erlaubnis ist abhängig von den angebotene­n Warengrupp­en. Werktags dürfen alle Geschäfte rund um die Uhr öffnen.

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